Datenschutzgrundverordnung stellt Betriebe vor enorme Herausforderungen

Große Resonanz auf KH-Info-Veranstaltungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

KREIS STEINFURT/KREIS WARENDORF. Wie sehr den Verantwortlichen der Handwerksbetriebe in den Kreisen Steinfurt und Warendorf dieses Thema auf den Nägeln brennt, zeigten schon die langen Warteschlangen am Eingang. Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf hatte ihre Betriebe zu zwei Informationsveranstaltungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeladen, zu der KH-Bereichsleiter Dr. Peter Wagner mehr als 350 Gäste begrüßen konnte. Dr. Karsten Felske, Justiziar der Handwerkskammer Münster, und Matthias Stumpf, Europajurist und Externer Datenschutzbeauftragter der Kreishandwerkerschaft, informierten über die neue Gesetzeslage, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Sie gaben den Verantwortlichen der Handwerksbetriebe hilfreiche Tipps, wie diese die neuen Regelungen in ihren Unternehmen umsetzen können.

„Datenschutz ist Chefsache“, mahnte Matthias Stumpf. Er riet den Handwerksunternehmern, sich einen Überblick zu verschaffen, die mit der DSGVO einhergehenden Pflichten kennenzulernen und die Zulässigkeit der Datenverarbeitung im eigenen Hause zu überprüfen. Unternehmen, in denen mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, sind mit der Neuregelung verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Mit dem neuen Service eines Externen Datenschutzbeauftragten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen im Bereich Datenschutz bietet die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf über die KH Service- und Wirtschaftsgesellschaft mbH den Unternehmen wirksame Unterstützung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben an.

„Arbeiten Sie mit Einwilligungen von Kunden? Haben Sie Auftragsverarbeiter, wie zum Beispiel Aktenvernichter, eingeschaltet? Was tun Sie bei einer Datenpanne?“, nannte Matthias Stumpf Fragen, die Unternehmen sich heute stellen müssen. Als vordringlich mahnte der Externe Datenschutzbeauftragte das Erstellen einer Datenschutzerklärung auf der Webseite an. Auch, wenn in vielen Punkten Eile geboten sei, müssten Unternehmen ihre Prozesse Schritt für Schritt durchleuchten und anpassen.

Dr. Karsten Felske hatte den Zuhörern zum Auftakt der Veranstaltungen grundlegend erläutert, welche Pflichten die DSGVO mit sich bringt. „Grundlage der DSGVO ist die sogenannte informationelle Selbstbestimmung. Als natürliche Person entscheide ich, was mit meinen Daten geschieht“, so Dr. Karsten Felske. Damit bedeute die Europäische Datenschutzgrundverordnung einen Systemwechsel. „Ich muss dann den Nachweis erbringen, dass ich mich als Betrieb an die Datenschutzbestimmungen halte“, so der Justiziar. Deutlich gestärkt werden die Datenschutzrechte der einzelnen Person. So müssen Unternehmen jederzeit in der Lage sein zu erklären, welche Daten sie zu welchem Zweck sammeln und wie sie diese weiterverarbeiten. Kunden müssen eindeutig erkennbare Widerspruchsrechte eingeräumt werden. Die Dokumentationspflichten für Unternehmen werden verschärft. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgeldzahlungen.

Aufgrund der großen Resonanz ist am Montag, 14. Mai, eine weitere Infoveranstaltung für Innungsbetriebe von 17 bis 19 Uhr im Gasthaus Osthues-Brandhove, Westbeverner Straße 56, Telgte. Informationen zum Thema auch unter www.service-kh.de

KH-Mitarbeiter Dr. Peter Wagner (Mitte) führte durch die Veranstaltung und begrüßte die Referenten Dr. Karsten Felske (l.) und Matthias Stumpf.