Hausdurchsuchung bei Glandorfer Reichsbürger

Glandorf. Der Landkreis Osnabrück hat jetzt die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Glandorfer Reichsbürgers widerrufen und die Sicherstellung der Waffenbesitzkarten, der Waffen und der Munition verfügt. Nachdem ein richterlicher Beschluss vorlag, haben Mitarbeiter des Landkreises gemeinsam mit Polizeibeamten die Wohnung durchsucht. Dabei wurde umfangreiche Munition und wesentliche Teile von Waffen sichergestellt.
Bei dem Einsatz wies der Mann nach, dass er einige der Waffen in der Vergangenheit veräußert hatte. Ein Teil ging an einen Waffenhändler, der andere Teil an einen privaten Besitzer. Offen ist noch der Verbleib von fünf Waffen. Die sollen sich nach Angaben des Mannes in Irland befinden. Dort hatte er bereits in den achtziger Jahren gelebt. 2015 hatte er dort seinen ersten Wohnsitz angemeldet. Der Landkreis Osnabrück widerrief die dazugehörigen zwei Waffenbesitzkarten ein, so dass der Reichsbürger die Waffen nicht mehr führen darf.
Für jeden Waffenbesitzer gibt es eine zuständige Waffenbehörde. Dies war ursprünglich der Landkreis Osnabrück. Nachdem der Reichsbürger seinen Erstwohnsitz in Irland angemeldet hatte, übernahm das Bundesverwaltungsamt (BVA) den Fall. Der Landkreis Osnabrück begleitete aber auch in diesem Zeitraum eng den Vorgang und steuerte Erkenntnisse über den Reichsbürger bei. Vor einigen Tagen übernahm der Landkreis wieder vollständig die Federführung. Hintergrund ist, dass zwischenzeitlich Anhaltspunkte erkennbar wurden, dass der Reichsbürger entgegen seiner Abmeldung nach Irland doch eine Wohnung in Glandorf unterhält.
An das Einziehen von Waffen sind klare Vorgaben geknüpft. Im Waffengesetz ist festgelegt, dass für den Waffenbesitz sowohl Bedürfnis als auch Zuverlässigkeit nachgewiesen werden müssen. Entfällt eine der Voraussetzungen, ist die Genehmigung zum Waffenbesitz zu widerrufen. Im Oktober 2016 hatte der Landkreis Osnabrück von der sogenannten Reichsbürgerschaft des Glandorfers erfahren und das BVA unverzüglich informiert. Nachdem die Zuständigkeit zurück an den Landkreis gefallen war, hatte dieser den Widerruf erlassen.
Der Waffenbesitzer ist verpflichtet, die eingezogene Munition und die Waffenteile einem anderen Berechtigen zu überlassen oder sie dauerhaft unbrauchbar zu machen. Bis dahin wird sie der Landkreis Osnabrück in Verwahrung nehmen. Im nächsten Schritt wird der Einzug der Waffen, die vermutlich in Irland lagern, geklärt. Der Glandorfer hat die Möglichkeit, gegen den Widerruf vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Im Vorfeld des Einsatzes hatte der Landkreis Osnabrück umfangreiche Ermittlungs- und Koordinierungsarbeiten geleistet. Dazu gehörte die enge Abstimmung mit der Polizei. Dazu war ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich, damit die Vertreter von Landkreis und Polizei die Wohnung betreten durften.