Führerschein für den Pflanzenschutz

Landwirte aus dem Raum Warendorf und Umgebung treffen sich zur Pflanzenschutztagung in der DEULA Warendorf
 
Landwirte, die mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten, müssen einen Sachkundenachweis haben. Das gilt auch für Menschen, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln oder darüber beraten. Dieser Nachweis ist grün, so groß wie eine Scheckkarte und nur in Kombination mit dem Personalausweis gültig. Um diesen „Pflanzenschutzführerschein“ aber nutzen zu dürfen, müssen alle Personen, die mit Pflanzenschutzmitteln zu tun haben, regelmäßig anerkannte Fortbildungen besuchen. Rund 300 Landwirte und Mitarbeiter aus dem Landhandel sind jetzt in der DEULA in Warendorf zur „Pflanzenschutztagung der Landwirtschaftskammer NRW“ zusammengekommen.
 
Sowohl in Vorträgen wie auch in praktischen Demonstrationen an einer modernen Feldspritze wurden die optimalen Verfahren für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln erläutert. Ziel ist es natürlich immer, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig aufs Feld zu bringen. Das schont die Umwelt und gleichzeitig den Geldbeutel. „Aufgrund der gesellschaftlichen Erwartungen werden sich die Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis weiter verändern. Deutliches Zeichen hierfür ist auch die Diskussion um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Umso wichtiger ist der sichere Umgang damit“, erklärt Pflanzenschutzberater Hermann Klockenbusch von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. „Durch die Zusammenarbeit von Landwirtschaftskammer und DEULA kann sehr eindrucksvoll demonstriert werden, wie wichtig dabei auch die produktionstechnischen Kenntnisse sind.“ Dafür gilt es aber, auch äußere Einflüsse zu berücksichtigen, wie die Bodenverhältnisse, den Niederschlag oder die Abdrift durch Wind. Das wurde, DEULA-typisch, mit einer echten Feldspritze demonstriert: Die Wirkung unterschiedlicher Düsenbauarten und Programmierung der ISObus-gesteuerten Feldspritze konnten die Gäste der DEULA so ideal nachvollziehen. Natürlich wurde in der Halle 13 der DEULA nicht mit Chemie gespritzt, sondern mit Leitungswasser, das mit Rote-Beete-Saft gefärbt wurde. Gesundheitsschutz hat immer oberste Priorität! Aber auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kamen auf der Tagung zur Sprache. Die seit 2012 geltende „Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung“ regelt neben der Neuordnung des Pflanzenschutzrechts auch die gute fachliche Praxis. Gemäß dieser Neuordnung ist eine regelmäßige Fortbildung innerhalb vorgegebener Dreijahreszeiträume verpflichtend.
„Uns freut das immer, wenn so viele Praktiker zu uns kommen und bei uns lernen!“, erklärt DEULA Geschäftsführer Björn Plaas angesichts der zahlreichen Gäste. „Denn es ist ja nicht nur so, dass die Landwirte von uns lernen, sondern dass diese Profis uns auch immer ein ganz direktes Feedback geben, von dem auch wir profitieren können.“
Einen ganzen Tag wurden die Gäste der DEULA in zwei Gruppen von den Pflanzenschutzberatern der Landwirtschaftskammer, des Pflanzenschutzdienstes und der DEULA unterwiesen. Allein wegen dieses Zeitaufwandes hat man diese Fortbildungsveranstaltungen in die Wintermonate verlegt, wenn auf den Äckern weniger zu tun ist. Auch das wurde von vielen Teilnehmern gewürdigt: „Eine wirklich gelungene Veranstaltung“.