Der Volkstrauertag wurde als Gedenktag für die Kriegstoten des Ersten Weltkriegs eingeführt, auf Vorschlag des kurz zuvor gegründeten Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Der Tag sollte ein Zeichen der Solidarität derjenigen, die keinen Verlust zu beklagen hatten, mit den Hinterbliebenen der Gefallenen sein.
Die erste offizielle Feierstunde fand 1922 im Deutschen Reichstag in Berlin statt. Dabei rief Reichstagspräsident Paul Löbe eindringlich zur „Abkehr vom Hass“ auf und warb für Versöhnung und Verständigung. Ein Komitee, dem von den großen Glaubensgemeinschaften bis zum jüdischen Frauenbund vielerlei Verbände angehörten, erreichte unter Federführung des Volksbundes, dass der Volkstrauertag in den meisten Ländern des Reiches gemeinsam begangen wurde, nämlich am Sonntag Reminiscere, dem fünften Sonntag vor Ostern.
In der Weimarer Zeit jedoch verlor die Trauer um die Gefallenen ihre gesellschaftlich verbindende Kraft angesichts der umstrittenen Deutung des Krieges. Die politisch zerklüftete Gesellschaft erinnerte am Volkstrauertag zunehmend an den Kampf der deutschen Soldaten und empfahl ihre heroischen Taten den nächsten Generationen zur Nachahmung. Die Nationalsozialisten schrieben diese Deutung 1934 per Gesetz fest: Der Volkstrauertag wurde auf den 16. März gelegt und zum staatlichen „Heldengedenktag“ erklärt. Er sollte alle Deutschen in der Trauer vereinen. Aber alle, die aus politischen oder sogenannten rassischen Gründen nicht zur „NS-Volksgemeinschaft“ zählten, wurden aus dem Gedenken herausgelöst – z. B. die gefallenen jüdischen Weltkriegssoldaten. An dieser Propaganda beteiligte sich auch der seit 1933 bereitwillig gleichgeschaltete Volksbund. Für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs wurde die Wehrmacht zuständig. Der Heldengedenktag wurde bis 1945 von der Wehrmacht und der NSDAP ausgerichtet. Die Richtlinien über Inhalt und Ausführung erließ der Reichspropagandaminister.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Volkstrauertag im westlichen Deutschland auf Betreiben des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge 1952 wieder als Tag der „nationalen Trauer“ eingeführt, in Abgrenzung zum nationalsozialistischen Heldengedenken. Er liegt auf dem Sonntag zwei Wochen vor dem ersten Advent und ist durch Landesgesetze geschützt. Seit 1945 wird am Volkstrauertag auch der zivilen Opfer des Krieges gedacht. So treten neben die toten Soldaten auch die Frauen, Kinder und Männer, die in den besetzten Ländern und in Deutschland zu Opfern von Krieg und Gewalt geworden waren. Aber von Anfang an riefen die Bundespräsidenten dazu auf, auch an die Opfer der Diktatur zu erinnern, also an Menschen, die aus politischen, religiösen oder sogenannten rassischen Gründen verfolgt worden waren. Heute ist der Volkstrauertag den Opfern von Krieg und Gewalt gewidmet, zugleich der Mahnung zu Versöhnung, Verständigung und Frieden.
Die Gedenkfeiern finden am 19. November zu folgenden Zeiten statt:
Warendorf
11.45 Uhr Sammeln der Teilnehmer auf dem Marktplatz
12.00 Uhr Gang zur Gedächtniskapelle über Markt – Im Ort –
Münsterstraße – Hohe Straße zur Gedenkstätte anschl. Gedenkstunde in der Marienkirche und
Kranzniederlegung am Ehrenmal
Gedenkrede: Oberst Michael Maul
Kommandeur der Sportschule der Bundeswehr
Georg-Leber-Kaserne Warendorf
Freckenhorst
11.15 Uhr Antreten an der Stiftsbleiche
11.30 Uhr Feier am Ehrenmal an der Petrikapelle
Gedenkrede: Axel Linke
Bürgermeister der Stadt Warendorf
Hoetmar
09.00 Uhr Hochamt zu Ehren der Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege
09.55 Uhr Antreten auf dem Lambertusplatz
10.00 Uhr Feier am Ehrenmal
Gedenkrede: Monika Walter-Kaiser
stv. Bürgermeisterin der Stadt Warendorf
Milte
10.30 Uhr Antreten bei Biedendieck
anschl. Umzug zum Ehrenmal am Friedhof
Gedenkrede: Johannes Röring
Mitglied des Deutschen Bundestages
Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirt-
schaftsverbandes (WLV)
Einen
10.00 Uhr Gottesdienst
11.00 Uhr Feier am Ehrenmal
Gedenkrede: Franz-Ludwig Blömker
stv. Landrat des Kreises Warendorf
Bürgermeister Axel Linke lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, an den Gedenkfeiern teilzunehmen.