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Ja zum und im Freckenhorster Schloss

(Foto: Stadt Warendorf)

Wenn Liebe be(ur-)kundet wird und die dauerhafte Zusammengehörigkeit beim Standesamt registriert wird, dann ist das wohl einer der schönsten Augenblicke im Leben zweier Menschen. Wer sich in Warendorf trauen lassen möchte, hat ab sofort einen weiteren Trauort zur Wahl. Denn im Frühjahr schlug Schlossherr Graf von Westerholt der Stadt Warendorf vor, in den Räumlichkeiten des Freckenhorster Schlosses standesamtliche Trauungen zu vollziehen. Bürgermeister Axel Linke war begeistert von der Idee: „Eine tolle Gelegenheit, unser Repertoire an Trauorten zu erweitern und zugleich die historischen Gemäuer des Schlosses für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen.“ Auch Familie von Westerholt freut sich sehr über die Kooperation.

Nach der rechtlichen Prüfung unterzeichneten Nikolaus Graf von Westerholt und Bürgermeister Axel Linke einen entsprechenden Nutzungsvertrag. Nun besuchte das Team des Standesamtes gemeinsam mit Bürgermeister Linke die künftige Traustätte. Nikolaus Graf von Westerholt führte die Besucher gemeinsam mit seiner Ehefrau durch die Räumlichkeiten, die den Brautpaaren während und nach der Trauung zur Verfügung stehen werden. Das im Jahr 1740 von Paderborner Hofarchitekten Franz Christoph Nagel für die Äbtissin Clara Franziska von Westerholt-Lembeck erbaute Schloss Westerholt bietet eine imposante Kulisse für den besonderen Tag im Leben.

Für Trauungen im Freckenhorster Schloss sind feste Termine vorgesehen. In diesem Jahr können sich Paare am 07.12. und 14.12.2018 im Blauen Saal des Schlosses trauen lassen.

Für das Jahr 2019 sind folgende Termine vorgesehen:

22.02.2019

23.02.2018

05.04.2019

06.04.2019

28.06.2019

29.06.2019

30.08.2019

31.08.2019

25.10.2019

26.10.2019

13.12.2019

Terminabsprachen erfolgen zunächst mit dem Standesamt Warendorf, erst nach dortiger Bestätigung können weitere Absprachen mit Familie von Westerholt getroffen werden. Besichtigungen des Trauortes sind nach Absprache mit Familie von Westerholt jederzeit möglich. Im gemeinsamen Gespräch können auch weitere Leistungen, wie zum Beispiel Blumenschmuck oder ein Sektempfang, vereinbart werden. Zu den üblichen Gebühren für eine standesamtliche Trauung (in Abhängigkeit vom Traudatum) kommt eine Raummiete in Höhe von 350,00 , die direkt an Familie von Westerholt zu entrichten ist.

(Foto: Stadt Warendorf)