Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungskarten an rund 10.600Wahlberechtigte beginnt im Vorfeld der Europawahl die heiße Phase für das Wahlamt der Stadt Sassenberg. Bis zum 05.05.2019 werden alle Wahlberechtigten über die Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadt Sassenberg informiert. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber gleichwohl der Meinung ist wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Denn der Eintrag im Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, am Wahltag auch zur Urne gehen zu dürfen. Bis zum 10.05.2019 besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einzulegen.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann per Briefwahl an der Europawahl am 26.05.2019 teilnehmen. Dazu ist bis Freitag, 24.05.2019 , 12:00 Uhr ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines beim Wahlamt zu stellen. Sicherlich ist es sinnvoll ab dem 23.05.2019 die Briefwahl persönlich im Wahlamt zu beantragen, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen ab diesem Zeitpunkt noch rechtzeitig zugestellt werden können.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können online über die Homepage der Stadt Sassenberg www.sassenberg.de , schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag oder per Email an wahlen@sassenberg.de oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen.
Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 26.05.2019, 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen ist.
Weitere Informationen zur Europawahl finden sich auf der Homepage der Stadt Sassenberg unter www.sassenberg.de.“