Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird 20 Jahre alt! Damit entfällt zum 1. Januar 2021 für die ersten Photovoltaikanlagen, die vor über 20 Jahren also bis Ende 2000 gebaut worden sind, die gesetzlich festgeschriebene Vergütung für den eingespeisten Strom. In Aachen, der Geburtsstadt der „kostendeckenden Einspeisevergütung für Solarstrom“ wurden in den Anfangsjahren von Energiewende-Pionieren viele erste Anlagen auf die Dächer gebracht – trotz hoher finanzieller Risiken und trotz mangelnder Langzeiterfahrungen auf dem Gebiet der Photovoltaik. Durch das Engagement der Pioniere erhielt eine junge Technik die Chance zur Marktreife. Die Diplom-Ingenieurin Susanne Jung vom Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) mit Sitz in Aachen und Beisitzerin in der Clearingstelle WWG/KWKG in Berlin erläutert in einem Abendvortrag am Donnerstag den 4. Juli in der Landvolkshochschule Optionen für den Weiterbetrieb. Denn für die Betreiber älterer Anlagen stellt sich die Frage – wohin mit dem Strom? Grundsätzlich besteht nach Ablauf der Förderung ein Anspruch auf Netzanbindung, möglich wird dann „Direktvermarktung“ z.B. an einen Stromhändler oder ein Stadtwerk, oder natürlich der Eigenverbrauch ggffs. gekoppelt mit der Anschaffung eines Batteriespeichers. Aus ökologischer und energiewirtschaftlicher Sicht ist es geboten, den Weiterbetrieb von PV-Altanlagen nach Ablauf der gesetzlichen Vergütungspflichten zu stützen. Intakte und funktionsfähige Solaranlagen zu demontieren, zu recyceln oder ungenutzt auf den Dächern zu belassen sollte vermieden werden. Der Solarförderverein hat dazu Informationen zusammengetragen und Vorschläge erarbeitet.Der Vortrag beginnt am 4.07.2019 um 19 Uhr in der Landvolkshochschule Freckenhorst. Der Eintritt ist frei.