Auch wenn der Unterricht für das kommende Schuljahr in NRW erst am 18. August beginnt, können junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, schon jetzt BAföG beantragen – egal, ob sie einen neuen Ausbildungsabschnitt beginnen oder den bisherigen Bildungsgang weiterhin besuchen.
Oft besteht Unsicherheit darüber, welcher Bildungsgang gefördert werden kann. Für den Besuch der weiterführenden allgemeinbildenden Schule, also insbesondere des Gymnasiums ab Klasse 10, aber auch für den Besuch von Berufsfachschulen, die lediglich berufliche Kenntnisse und den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder die Fachoberschulreife vermitteln, besteht kein Anspruch – sofern der Antragsteller noch bei seinen Eltern wohnt.
Bei Schülerinnen und Schülern, die sich für einen Beruf qualifizieren – z.B. Kinderpfleger, Sozialassistent oder Erzieher – sieht das anders aus: Sie können auch dann Leistungen erhalten, wenn sie noch zu Hause wohnen. Gleiches gilt beim Besuch von Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, ebenso für den Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen.
Ob Schülerinnen und Schüler BAföG erhalten, hängt davon ab, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Höhe des Förderbetrages ist abhängig von der Schulform, ob der Antragsteller bei seinen Eltern wohnt, von seinem Vermögen und Einkommen und vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehe- oder Lebenspartners.
Beim Einkommen der Eltern und der Partner ist für das kommende Schuljahr das Einkommen im Kalenderjahr 2019 maßgebend. Die Schüler-BAföG Sätze liegen aktuell zwischen 247 und 723 Euro im Monat. Das Schüler-BAföG wird als reiner Zuschuss gewährt, es muss – anders als das Studierenden-BAföG – nicht zurückgezahlt werden.
Damit Leistungen zeitnah nach Schulbeginn ausgezahlt werden können, empfiehlt der Kreis Warendorf die Anträge zu stellen, sobald die Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt. Fehlende bzw. unvollständige Unterlagen werden durch das Amt für Ausbildungsförderung angefordert. Schulbescheinigungen müssen mit Schuljahresbeginn nachgereicht werden.
Antragsvordrucke sind beim Kreis Warendorf, Amt für Ausbildungsförderung und bei den Bürgerservicestellen der Städte und Gemeinden erhältlich. Sie können dort abgeholt und auch wieder abgegeben werden. Zudem stehen Antragsformulare online unter www.bafög.de zur Verfügung. Des Weiteren ist eine elektronische Antragstellung über die Seite BAföG Digital (bafoeg-digital.de) möglich.
Anträge für das Aufstiegs-BAföG werden bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Informationen und Antragsvordrucke gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de .
Weitere Auskünfte erteilt der Kreis Warendorf, Ausbildungsförderung, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Tel. 02581 / 53-5041, -5042, -5040 (Kreis Warendorf)
Noch bis zum 18. August 2021 können Schüler und Auszubildende ihre Bafög-Anträge stellen. (Foto: Kreis Warendorf)