Warendorf. Der Kreis Warendorf hat am 14.04.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, der das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zugestimmt hat. Sie tritt am Donnerstag, den 15. April in Kraft.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen ist ab Donnerstag, 15.04.2021 für den Besuch von Geschäften und Einrichtungen, die nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs erforderlich sind, der Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests erforderlich. Dies gilt Beispielsweise für Schuh- oder Bekleidungsgeschäfte oder Gartenmärkte. Bereits bestehende Schutzmaßnahmen wie Kontaktnachverfolgung (z.B. über die Luca-App), Shoppen mit Termin oder Beschränkungen der Besucherzahl im Geschäft gelten selbstverständlich weiter.
Da im Kreis Warendorf inzwischen genügend ortsnahe Möglichkeiten zur Durchführung von Corona-Schnelltests bestehen, konnte der Kreis Warendorf in seiner Allgemeinverfügung vom 14. April 2021 darauf verzichten, alle seit dem 8. März geltenden Lockerungen wieder zurückzunehmen.
Bürgermeister Peter Horstmann freut sich, dass bereits zahlreiche Teststellen im gesamten Stadtgebiet ihren Betrieb aufgenommen haben. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, diese Angebote zu nutzen. Nur so erhalten wir einen guten Überblick über das Infektionsgeschehen und können die Zahlen wieder drücken.“ ruft er zum freiwilligen Testen auf. Die Bürgertests in den Testzentren sind kostenlos. Die Stadt rät dringend, diese Gelegenheit, aber auch Möglichkeiten von Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu nutzen.
Link zur aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung-NRW und Allgemeinverfügung des Landes NRW, die die Corona-Notbremse definiert:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
(dazu dort runterscrollen bis „Aktuell gültige Allgemeinverfügungen“)
Auf der Homepage der Stadt finden sich Hinweise zu den verschiedenen Testmöglichkeiten im Stadtgebiet www.warendorf.de