Das Land NRW hat den vielfach aus dem Kreis der öffentlichen und freien Träger geäußerten Wunsch aufgegriffen, auch in den über die Kindertagesbetreuung hinausgehenden Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe freiwillige Testmöglichkeiten für Beschäftigte im Hinblick auf Corona-Infektionen zu schaffen. Die anspruchsberechtigten Träger werden von den vier Jugendämtern im Kreis Warendorf per E-Mail direkt informiert.
Es ist vorgesehen, dass für die Zeit bis zum 31. Juli 2021 durch das Land Selbstteste zur Verfügung gestellt werden, damit sich die Beschäftigten bis zu zwei Mal wöchentlich mit diesen Selbsttests testen können. Damit erhofft sich das Land einen besseren Schutz der Beschäftigten sowie eine verbesserte Öffnungsperspektive für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Die nachfolgenden Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe sollen dabei ein entsprechendes Angebot für ihre Beschäftigten erhalten, soweit diese unmittelbar mit Kinder und Jugendlichen in den Angeboten und Einrichtungen im Kontakt sind (dies umfasst Fachkräfte, weitere Beschäftigte, Honorarkräfte, Ehrenamtliche, Personen, die im Rahmen eines freiwilligen Jahres tätig sind):
Beschäftigte in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Kindertageseinrichtungen und ohne Kindertagespflege) Beschäftigte der Allgemeinen Sozialen Dienste Beschäftigte in den ambulanten Hilfen zur Erziehung Beschäftigte in Beratungsstelle der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gem. SGB VIII (z.B. Ehe-, Familien- und Erziehungsberatung, Jugendberatung) Beschäftigte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Sollten Träger keine Benachrichtigung erhalten haben, können Sie den Bedarf unter folgendem Link https://waf.de/schnelltestbestellung anmelden. (Kreis Warendorf)