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Ab Freitag: Impftermine für chronisch Erkrankte – Partnerbuchungen nicht mehr möglich

Der Kreis Warendorf macht auf Änderungen bei den weiteren Impfungen aufmerksam: Ab Freitag, 30. April, können Bürgerinnen und Bürger mit chronischen Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ihre Corona-Impftermine buchen. Möglich ist dies über das Buchungsportal der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL).

Barbara Weil, Leiterin des Impfzentrums Ennigerloh, begrüßt diese Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS): „Damit setzt das Land ab Freitag chronisch vorerkrankte Bürger der zweiten Priorität mit Über-70-jährigen gleich.“ An welche Personen sich das neue Impfangebot richtet, ist auf der Internetseite des Kreises Warendorf einzusehen. Die Termine können im Internet (www.116117.de) oder telefonisch unter 0800 116 11702 vereinbart werden. Ab Freitag wird auch ein entsprechender Link auf der Internetseite des Kreises zur Buchung von Terminen für chronisch Erkrankte angeboten. Der Kreis Warendorf weist darauf hin, dass Personen mit einer chronischen Erkrankung ihre Impfberechtigung mit einem ärztlichen Attest nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV nachweisen müssen. Andernfalls kann nicht geimpft werden.

Außer der Gruppe der chronisch Kranken können weiterhin auch alle Personen ab 70 Jahren die Buchungsplattform der KVWL nutzen. Allerdings ist dies mit einer Änderung verbunden: Die bisher möglichen Partnerbuchungen sind ab Freitag aus technischen Gründen nicht mehr möglich. (Kreis Warendorf)