Unabhängig von der personellen Veränderung an der Spitze des Landgestüts prüft das Veterinäramt des Kreises die vorliegende Anzeige wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Dazu wird das vorliegenden Bild- und Filmmaterial ausgewertet und auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien für Tierschutz im Pferdesport des Bundeslandwirtschaftsministeriums bewertet.
Die Leitlinien haben im Zusammenhang mit der Auslegung des Tierschutzgesetzes Gutachtencharakter und sind für Behörden bei der Beurteilung anzuwenden.
Wie in jedem ordnungsbehördlichen Verfahren werden die betroffenen Personen im Rahmen der Untersuchung angehört.
Nach Auswertung aller vorliegenden Informationen wird Kreisveterinär Dr. Andreas Witte ein amtstierärztliches Gutachten erstellen, auf dessen Grundlage die weiteren Maßnahmen erfolgen.
„Der Kreis Warendorf führt ein ordnungsrechtliches Verfahren durch. Dabei werden alle Informationen geprüft und alle betroffenen Personen werden angehört und haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Vorverurteilungen gibt es bei uns nicht“, stellt Ordnungsdezernentin Petra Schreier klar.
Kreisveterinär Dr. Andreas Witte (links) und Landrat Dr. Olaf Gericke (Foto: Archiv / Kreis Warendorf)