Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Glandorf hat in seiner Sitzung am 12.05.2021 das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und als Datum für den nun durchzuführenden Bürgerentscheid Sonntag, den 4. Juli 2021, festgelegt.
Vor diesem Hintergrund informiert die Gemeinde ihre Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerentscheid.
Wie funktioniert ein Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid ist wie eine „normale“ Wahl organisiert. Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle GlandorferInnen, die am 04.07.2021 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese werden eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Die üblichen Wahllokale sind von 8-18 Uhr geöffnet. Briefwahl ist möglich (und unter Corona-Bedingungen womöglich sinnvoll).
Anders als bei einer „normalen“ Wahl müssen bei einem Bürgerentscheid mindestens 20 % der Stimmberechtigten an ihm teilnehmen, sonst ist dieser nicht erfolgreich.
Die Stimmzettel werden wie üblich ausgezählt und das Wahlergebnis am Wahlabend bekanntgegeben.
Worüber kann ich abstimmen?
Die Entscheidungsfrage, die nur als Ganzes beantwortet werden kann, lautet:
„Sind Sie dafür, dass der Bau eines Nebelbrunnens auf dem Glandorfer Thieplatz unterbleibt und der Gedenkstein auf dem Thieplatz verbleibt?“
Die Antwortmöglichkeiten auf dem Stimmzettel werden „Ja“ und „Nein“ sein. Wer mit „Ja“ stimmt, möchte also, dass der Nebelbrunnen nicht gebaut und der Gedenkstein nicht versetzt wird.
Was passiert in der Zwischenzeit?
Die Arbeiten für die Neugestaltung des Thieplatzes sind vergeben und werden aufgenommen werden. Da zwei Details – Standort Gedenkstein und Bau Nebelbrunnen/“Wasserspiel“ – vom Ausgang des Bürgerentscheids abhängig sind, kommt der Gedenkstein an einen „provisorischen“ Standort und die Bestellung der Brunnentechnik wurde zunächst ausgeklammert.
Wie geht es nach dem Bürgerentscheid weiter?
Je nach Ausgang des Bürgerentscheids wird die Baustelle zu Ende geführt: Entweder wird die Brunnentechnik bestellt und installiert und der Gedenkstein wird am Rathaus stehen oder nicht. Ziel ist es – so oder so – die Baustelle zügig abzuwickeln.
Sie haben die Wahl!
Machen Sie am 04.07.2021 im Sinne Glandorfs von Ihrem demokratischem Grundrecht Gebrauch!