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Haus & Grund Warendorf e.V. : Abwehr Eigenbedarfskündigung mit ärztlichem Attest?

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.

Kündigt der private Vermieter seinen Mietern wegen Eigenbedarf, landet der Fall oftmals vor Gericht. Mieter versuchen sich mit den unterschiedlichsten Begründungen gegen die Kündigung zu wehren. Häufig werden gesundheitliche Gründe angeführt. Oliver Kock, Vorsitzender von Haus und Grund Warendorf e.V. verweist hierzu auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28.04.2021 hin (Az.: VIII ZR 6/19).

„Ein ärztliches Attest allein reicht einem Mieter nicht, um sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren“, macht Oliver Kock deutlich. „Wenn der Mieter meint, aus gesundheitlichen Gründen nicht ausziehen zu können, muss das vor Gericht mit einem Gutachten eines Sachverständigen genau beleuchtet werden. Dabei hat der BGH jetzt klargestellt und auch näher definiert, was das Gutachten in solch einem Fall leisten muss“.

„Der BGH stellt fest, dass der Sachverständige in dem Gutachten nicht nur Art und Umfang der gesundheitlichen Probleme des Mieters darstellen muss, sondern auch genau beleuchten muss, welche konkreten Auswirkungen sie auf die Lebensführung des Mieters im Allgemeinen haben“, erläutert Kock. „Außerdem muss der Sachverständige begutachten, wie sich der Verlust der vertrauten Umgebung auf den Gesundheitszustand des Mieters auswirken würde“.

Damit bleibt der BGH seiner Linie treu: Wegen der gewichtigen Interessen beider Seiten, die bei einer Eigenbedarfskündigung kollidieren, ist stets eine genaue Betrachtung des Einzelfalls für die Urteilsfindung erforderlich. Außerdem zeigt dieser Rechtsstreit einmal mehr, wie schwierig und oft auch langwierig es in der Praxis ist, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durchzusetzen.

Allgemeine Infos über Haus & Grund Warendorf e.V.

siehe: www.hausundgrundwarendorf.de