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Landrat genehmigt Haushalt der Stadt Warendorf

Der Haushalt der Stadt Warendorf für das Jahr 2022 kann bewirtschaftet werden. Nach der Prüfung durch den Kreis Warendorf als zuständige Aufsichtsbehörde gab dieser jetzt grünes Licht. Der Stadtrat hatte den Beschluss zum Zahlenwerk am 17. Dezember 2021 gefasst – und nur wenige Wochen später überreichte Landrat Dr. Olaf Gericke die Freigabeverfügung an Bürgermeister Peter Horstmann.

Zur Beurteilung der Haushaltssituation lagen dem Kreis Warendorf die Jahresabschlüsse bis 2020 vor. Von 2016 bis 2019 konnten ausgeglichene Haushalte erreicht werden. Der Jahresabschluss 2020 fiel mit einem überschaubaren Defizit aus, sodass ein Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage erforderlich war. Ein höheres Defizit konnte durch die Aktivierung des sog. Corona-Schadens in Höhe von rund 806.000 Euro vermieden werden.

Für das Jahr 2022 gehen die Planungen der Stadt Warendorf von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von fast zehn Millionen Euro aus. Da dieser voraussichtlich nicht vollständig durch die Ausgleichsrücklage beglichen werden kann, ist eine genehmigungspflichtige Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen. Auch die Planungsjahre bis 2025 weisen negative Jahresergebnisse aus, die weitere Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage erforderlich machen. Ein Haushaltssicherungskonzept wird aber planmäßig nicht erforderlich sein. „Dieser Haushalt 2022 ist ambitioniert. Er schafft jedoch die Grundlagen für eine dynamische Entwicklung der Stadt in vielen Bereichen und bildet u.a. die geplante Landesgartenschau 2026 voll mit ab“, so Bürgermeister Peter Horstmann.

Durch umfangreich geplante Stadtentwicklungsprojekte wie beispielsweise die Landesgartenschau 2026 oder diverse ISEK-Maßnahmen wird sich die Verschuldung der Stadt Warendorf in den Planungsjahren 2022 – 2025 deutlich erhöhen und steigende Zinsaufwendungen nach sich ziehen.

Der Kreis als Kommunalaufsicht hat die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage für 2022 genehmigt, weist aber darauf hin, dass Konsolidierungsmaßnahmen konsequent durchgeführt werden müssen, damit langfristig positive Jahresergebnisse erzielt werden können.

„Landrat Dr. Olaf Gericke überreichte die Freigabeverfügung an Bürgermeister Peter Horstmann.“
(Foto: Kreis Warendorf)