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Josephs-Hospital ändert Zugangs- und Besuchsregeln zum 02.01.2023

Nach einer Klarstellung des Gesundheitsministeriums NRW zu der am 23.12.2022 in Kraft getretenen Änderung der Coronaschutzverordnung hat das JHW seine Zugangs- und Besuchsregelung zum 02.01.2023 kurzfristig angepasst und eine erneute Testpflicht für alle Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besucher eingeführt.

Diese Maßnahme ist insbesondere aufgrund der aktuellen Lage, in der viele Patienten mit Atemwegserkrankungen (Covid, Influenza oder RSV) das Krankenhaus aufsuchen und stationär aufgenommen werden müssen, geboten. Zudem besteht weiterhin ein überdurchschnittlich hoher Krankenstands bei den Beschäftigten.

Die nach wie vor hohe Zahl an positiv getesteten Covid-Infizierten zeigt deutlich die Notwendigkeit der Testpflicht. So wurden im Monat Dezember rund 70 Personen positiv auf Covid getestet, die ohne den durchgeführten Schnelltest entsprechend infiziert und ansteckend zu Sprechstundenterminen oder Patientenbesuchen das Krankenhaus betreten hätten.
Konkret wird es somit ab dem 02.01.2023wieder eine Eingangskontrolle geben, der Nachweis eines negativen Schnelltests durch ein anerkanntes Testzentrum ist dann wieder für alle Besucherinnen und Besucher sowie ambulanten Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen erforderlich.
Das Testzentrum am JHW wird ab dem 02.01.2023 seine Öffnungszeiten anpassen, es ist ab Montag wieder durchgehend von 06:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.