Beelen. Die Gemeindeverwaltung informiert, dass im Rathaus, Warendorfer Straße 9, Zimmer 28, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die Planunterlagen für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nordhues-Büsche“ und die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Vennort 1“ der Gemeinde Beelen ab Dienstag, 27.06.2023 bis einschließlich Freitag, 28.07.2023 während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich ausliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen auch im Internet unter www.beelen.de Wirtschaft & Bauen Gemeindeplanung in Beelen oder unter https://www.o-sp.de/beelen/ jederzeit eingesehen werden können. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nordhues-Büsche“ werden die rechtsverbindlichen Festsetzungen für eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung des gewachsenen Siedlungsbereiches im Beelener Norden getroffen. Unter anderem wird die bestehende Baugebietsform „Dorfgebiet“ (MD) gemäß § 5 BauNVO in ein Allgemeines Wohngebiet geändert, da das „Dorfgebiet“ seine Funktion verloren hat. Mit der 9 Änderung des Bebauungsplanes „Vennort 1“ werden die
Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Kirche“ und eine festgesetzte private Grünfläche in ein besonderes Wohngebiet geändert. Die Gemeinbedarfsfläche Kirche und die umliegenden Dorfgebiete haben bereits ihre Funktion verloren und müssen angepasst werden. Zudem soll eine schonende Nachverdichtung gefördert und auf dem Grundstück der ehemaligen evangelischen Kirche eine flexiblere Nutzung ermöglicht werden.