Wer in der freien Landschaft ausreiten möchte, kann die dafür nötigen Reitkennzeichen beim Kreis Warendorf erwerben. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde hin.
Nach dem Landschaftsgesetz NRW darf man in der freien Landschaft und im Wald nur mit Reitkennzeichen reiten. Sie müssen beidseitig am Zaumzeug der Pferde befestigt sein. Dabei handelt es sich um zwei gelbe Kennzeichen mit je einer jährlich zu erneuernden Reitplakette. 2017 sind nur rosafarbene Plaketten mit der Zahl „17“ gültig.
Die Kosten betragen bei Erstanträgen für Einzelreiter einschließlich Reitkennzeichen, Reitabgabe und Gebühren 39,50 Euro. Bei Folgeanträgen (nur Reitplakette für das laufende Kalenderjahr) fallen Kosten von 30,50 Euro an. Für Reiterhöfe kostet das Kennzeichen einschließlich Plakette erstmalig 89,50 Euro, danach 80,50 €. Mit dem Geld aus der Reitabgabe werden ausschließlich vorhandene Reitwege unterhalten und neue angelegt.
Nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW darf in der freien Landschaft und im Wald nur mit Reitkennzeichen geritten werden, die beidseitig am Zaumzeug der Pferde zu befestigen sind. Dabei handelt es sich um zwei gelbe Kennzeichen mit je einer jährlich zu erneuernden Reitplakette.
Das Reiten in der freien Landschaft – außerhalb von Wäldern – ist auf öffentlichen und privaten Straßen und Wegen mit gültiger Plakette grundsätzlich gestattet. Ausgenommen sind jedoch sämtliche private Wohn- und Hofbereiche sowie Betriebsflächen.
In Naturschutzgebieten, die durch Hinweisschilder gekennzeichnet sind, gelten gesonderte Regelungen, die zu beachten sind. Das Reiten quer durch den Wald und die freie Landschaft außerhalb von Straßen und Wegen ist verboten.
Die neuen Plaketten können telefonisch beim Amt für Planung und Naturschutz des Kreises unter Tel. 0 25 81/ 53 61 21 bestellt werden. Anträge für Reitkennzeichen können auch von auf der Homepage des Kreises www.kreis-warendorf.de im Bereich Service / Dienstleistungen suchen / Anliegen A bis Z /Reitkennzeichen heruntergeladen werden.