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Zentrenmanagement Freckenhorst berät vor Ort 

Foto: Stadt Warendorf

Ab März bietet das Zentrenmanagement Freckenhorst Sprechstunden vor Ort an, um zu möglichen Förderungen zu beraten und Ideen für Freckenhorst entgegenzunehmen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Stadt Warendorf das Dortmunder Büro Stadt und Handel mit der Umsetzung eines Zentrenmanagements für Freckenhorst beauftragt. In den vergangenen Monaten wurden bereits Maßnahmen begleitet und Beteiligungen – unter anderem die Bürgerbeteiligung zu dem temporären Verkehrsversuch auf dem Stiftsmarkt – durchgeführt.

An jedem zweiten und vierten Donnerstag des Monats (Ausnahme Feiertage) stehen die Zentrenmanagerinnen Hannah Schröter und Cira Zerres von 10:00 bis 15:00 Uhr für persönliche Gespräche im Bürgerbüro im ehemaligen Rathaus, Everswinkeler Straße 7, bereit. Hier können Sie sich über die aktuellen Entwicklungen in Freckenhorst und die Fördermöglichkeiten, die das Bundesprogramm bietet, informieren. Melden Sie sich gerne vor Ort, wenn Sie sich aktiv in Freckenhorst einbringen möchten! 

Die Hauptaufgabe des Zentrenmanagements besteht darin, die zielorientierte Entwicklung des Stadtteilzentrums durch Begleitung, Moderation und Organisation von stadtteilrelevanten Prozessen zu fördern und als Ansprechpartner für Ideen und Projekte zu dienen.

Folgende Förderungen sind möglich:

  • Verfügungsfonds: Im Rahmen des Verfügungsfonds stehen bis Sommer 2025 Fördermittel für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Die Projekte erhalten eine Förderung von 50 %, der Eigenanteil von 50 % muss von Projektträgerinnen und Projektträgern selbst getragen werden. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt.
  • Anmietung leerstehender Ladenlokale: Eigentümerinnen und Eigentümer von leerstehenden Ladenlokalen im Ortskern können zu leicht reduzierten Mieten diese temporär an die Stadt vermieten. Durch diese Förderung soll Personen mit Geschäftsideen die Umsetzung ihres Konzepts im Freckenhorster Ortskern durch gesenkte Mietkosten erleichtert werden.

Wenn Sie Interesse an einer der Fördermöglichkeiten haben, können Sie gerne auf das Team des Zentrenmanagements zukommen. Sie können sowohl zu den Sprechzeiten in das Bürgerbüro kommen als auch sich telefonisch oder per E-Mail bei den Zentrenmanagerinnen melden. 

Kontakt des Zentrenmanagements Freckenhorst:
Telefon: +49163 3471544
E-Mail: freckenhorst@stadt-handel.de

Ansprechpartner für weitere Informationen und Fragen

Stadt Warendorf, Frau Heumann
Telefon: 02581 541618
E-Mail: verena.heumann@warendorf.de

Stadt Warendorf, Tobias Schwienhorst
Telefon: 02581 541690
E-Mail: tobias.schwienhorst@warendorf.de

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Hintergrundinformationen

Die Rahmenbedingungen zur Anmietung von Leerständen

  • Die Vermieterin/der Vermieter muss die zuletzt erzielte Kaltmiete um 15 % reduzieren.
  • Die Stadt Warendorf reduziert die nun angesetzten 85 % der bisherigen Kaltmiete mit Hilfe der Fördermittel um weitere 65 %-Punkte und kann damit für 20 % der bisherigen Kaltmiete an neue Nutzerinnen und Nutzer untervermieten.
  • Gefördert wird ausschließlich die Nettokaltmiete. Betriebs- und Nebenkosten müssen in voller Höhe von der Untermieterin bzw. dem Untermieter getragen werden.
  • Die Mietzeit ist grundsätzlich flexibel. Ein Mietvertrag mit der Stadt kann allerdings längstens für 24 Monate abgeschlossen werden. Die Förderung ist befristet bis zum 31.08.2025.
  • Nach Ende dieses Mietverhältnisses sollten sich die Untermieterin/ der Untermieter und die Eigentümerin bzw. der Eigentümer untereinander über eine Fortführung des Mietverhältnisses einigen.
  • Eine Förderung ist nur für Flächen bis 300 qm möglich.
  • Eine Anmietung durch die Stadt  erfolgt in enger Abstimmung zwischen Eigentümer- und Mieterschaft. Die Stadt kann nur dann einen Mietvertrag schließen, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Untermieters gegeben sind. 
  • Im Falle einer im Vergleich zur vorherigen Nutzung neuen Nutzung ist ein Bauantrag für die Nutzungsänderung erforderlich, der bei der Bauordnung der Stadt Warendorf einzureichen ist. 
  • Eine Anmietung durch die Stadt ist nur möglich, wenn sich das Ladenlokal im aus der Karte ersichtlichen Fördergebiet befindet.
  • Im Rahmen dieses Förderprogrammes sollen bewusst ganz unterschiedliche – gerne auch neue, experimentelle und kreative – Nutzungen unterstützt werden. 

Verfügungsfonds Freckenhorst: Geld für Projekte im Ortskern

Mit Hilfe eines finanziellen Zuschusses können zukünftig kleinere Projekte, Aktionen und Maßnahmen in Freckenhorst angestoßen und realisiert werden. Vereine, Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger können ab sofort Projektideen für den Ortskern von Freckenhorst einreichen.

  • Der Verfügungsfond soll zur Belebung und Weiterentwicklung des Ortskerns von Freckenhorst beitragen. Im Gegensatz zu klassischen Fördermitteln ermöglicht der Verfügungsfonds einen flexiblen und lokal angepassten Einsatz der Mittel und unterstützt das Engagement vor Ort. 
  • Alle Bürgerinnen und Bürger können also aktiv dabei mitmachen, Freckenhorst weiterzuentwickeln. Sie entwickeln eine Idee und machen daraus ein Projekt – alleine, zusammen oder im Verbund. Dabei werden bis zu 50 Prozent der Kosten aus Fördermitteln des Bundes sowie der Stadt Warendorf erstattet. Besonders gefragt sind Projekte zur Belebung des Einzelhandels, Aufwertung des Ortskerns, Stärkung kultureller Aktivitäten sowie Imagebildung und Identifikation.
  • Gefördert werden drei Arten von Maßnahmen. Zum einen kommen konkrete Investitionen infrage wie Stadtmobiliar: Mobile Pflanzbeet, Sitzbänke oder Spielgeräte, Begrünung und Beleuchtung, Kunst im öffentlichen Raum oder auch technische Infrastruktur wie digitale Informationsstelen. Den zweiten Bereich bilden Aktionen, die zur Vorbereitung einer Investition dienen. Dabei kann es sich um Konzepte, Beratungen oder Befragungen handeln. Als drittes kommen Maßnahmen infrage, die nicht mit einer konkreten Investition verbunden sind. Die Entwicklung neuer Mietermodelle für Eigentümerinnen und Eigentümer oder einer Broschüre für potenzielle Investoren und Investorinnen sind nur zwei Beispiele.
  • Wie funktioniert die Antragstellung?

Zunächst ist eine Beratung durch das Zentrenmanagement sinnvoll. Dort können gemeinsam die Möglichkeiten einer Förderung erörtert und der Antrag vorbereitet werden. Anschließend kommt es zur Antragstellung.