Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 maßvolle Änderungen am „Handlungskonzept ruhender Verkehr in der historischen Altstadt Warendorf“ beschlossen. Die Änderungen sollen die Parksituation in der Innenstadt weiter optimieren und berücksichtigen Rückmeldungen aus der Händler- und Bürgerschaft.
Ab sofort wird die Höchstparkdauer auf dem Parkplatz Zwischen den Emsbrücken auf vier Stunden begrenzt, die Auslegung einer Parkscheibe ist nun erforderlich. Auf der Mühlenstraße entfällt die Parkscheinpflicht, ab nun ist hier eine Parkscheibe erforderlich, die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden.
Die technische Umstellung zur Erhöhung derHöchstparkdauer für die bewirtschafteten Parkplätze von zwei auf vier Stunden erfolgt durch einen externen Dienstleister am Montag, 22. Juli 2024. Die neuen Konditionen stehen spätestens ab dem Folgetag zur Verfügung.