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Augen auf beim Geschenkekauf: Hinweise zum Kauf von Spielzeug

Spielzeuge sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Beim Kauf ist in punkto Produktqualität oder auch Datensicherheit einiges zu beachten. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz rufen Verbraucherinnen und Verbraucher daher dazu auf, beim Spielzeugeinkauf auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste, wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung und Verarbeitung.

Ministerin Gorißen: „Damit die Weihnachtsgeschenke nicht zu einer bösen Überraschung werden oder Spielzeuge direkt nach dem ersten Gebrauch nicht defekt sind, sollten Verbraucher schon beim Einkauf genau hinschauen. Gütesiegel wie ‚Geprüfte Sicherheit‘, das europäische CE-Kennzeichen oder das deutsche Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘ bieten auf Produkten eine wichtige Orientierung.“

Die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Elke Reichert: „Viele Substanzen sind nach der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) verboten. Trotzdem werden durch die Marktüberwachungsbehörden immer wieder Produkte beanstandet, die den Anforderungen nicht genügen.“ Hinweise zur Qualität eines Produkts könnten oft schon die Verarbeitung oder der Geruch geben. „Die menschliche Nase ist sehr sensibel. Spielzeug, das unerwünschte Stoffe enthält, fällt häufig schon durch einen unangenehmen Geruch auf.“

Anschauen, Auspacken, Ausprobieren

Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden. Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aufgrund ihrer potenziell gesundheitsgefährdenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten.

Label, Siegel, Güte- oder Prüfzeichen

Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Mit dem CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) erklärt der Hersteller, dass die europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen. Das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich unter den zulässigen Belastungsgrenzen liegen. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt.

Vernetztes Spielzeug immer beliebter

Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Immer beliebter sind unter dem Weihnachtsbaum auch ‚smarte‘ Puppen, Roboter oder Kuscheltiere mit Mikrofon oder Kamera, die per Internet oder Bluetooth vernetzt sind. Sie lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, was oft mehr Spielspaß bedeutet. Zugleich bleiben dabei oft Daten- und Verbraucherschutz auf der Strecke. Internetfähige Spielzeuge sollen auch IT-sicher sein. Nutzer müssen wissen, welche Informationen per App und Spielzeug ins Internet gesendet werden und die Möglichkeit haben, ihre eigenen Daten zu schützen.“

Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können bei vernetztem Spielzeug Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein.

Wichtig ist auch eine gute Verarbeitungsqualität

Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen.

Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit Chemikalien aufgenommen werden.

Der Altersklasse entsprechend bestehen unterschiedliche Anforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten.

Besonderheiten im Online-Handel

Über diverse Plattformen angebotene Produkte aus dem nicht-europäischen Raum entsprechen nach Erfahrungen der Marktüberwachungsbehörden häufig nicht den in der EU geltenden Normen. Zudem gibt es im Onlinehandel nicht die Möglichkeit, die Produktqualität anhand von Geruch, Farbabrieb etc. vor der Bestellung zu prüfen.

Verdächtige Produkte bitte melden

In Nordrhein-Westfalen werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter rund 1.000 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote lag zuletzt bei ungefähr 5 Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden.

Weiterführende Informationen

  1. Überwachung von so genannten Bedarfsgegenständen:https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/verbraucherprodukte/bedarfsgegenstaende
  2. Vertiefende Hinweise zu einem verantwortungsbewussten Einsatz von Smart Toys (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
  3. Schadstoffberatung zu Kinderprodukten und Spielzeug der Verbraucherzentrale NRW