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Wohnungsnotfallhilfe: Experten beleuchten rechtliche Fragestellungen

Zu einer Fachveranstaltung mit dem Thema „Rechtliche Aspekte der Wohnungsnotfallhilfe“ hatte kürzlich das Kooperations- und Unterstützungsprojekt zur Prävention von Wohnungsnotfällen im Kreis Warendorf eingeladen. Im Freizeithaus Neubeckum kamen rund 80 Interessierte zusammen, um die Vorträge der geladenen Expertinnen und Experten zu hören.

Sarah Bohnke, Geschäftsführerin des Mieterbundes Ostwestfalen-Lippe, gab einen „Crashkurs Mietrecht für Nicht-Juristen“. Judith Spittler, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Warendorf, informierte die Anwesenden darüber, was Mieterinnen und Mieter im Falle von Versorgungssperren unternehmen können. Mark Petzold vom Kreis Warendorf berichtete über die Kosten der Unterkunft und Wohnraumsicherung beim Bürgergeld. Abschließend beleuchtete Prof. Dr. Volker Busch-Geertsema von der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) in seinem Beitrag die gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zur ordnungsrechtlichen Unterbringung unfreiwillig obdachloser Menschen und die einzuhaltenden Mindeststandards. Die strikte Verpflichtung zur Unterbringung sei ein letztes Netz zur Wahrung der Grundrechte von Obdachlosen, so Prof. Dr. Busch-Geertsema. Es komme darauf an, die Betroffenen schnellstmöglich wieder in dauerhafte Wohnverhältnisse zu integrie
ren.

Bereits im Sommer hatte es eine Veranstaltung zur „Wohnungsnotfallhilfe bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen“ gegeben, die in Kooperation mit dem St. Rochus-Hospital in Telgte durchgeführt wurde.

Wohnungsmangel ist ein zentrales Problem unserer Zeit. Die Folge sind bundesweit steigende Zahlen von wohnungslosen Menschen. Auch im Kreis Warendorf hat die Zahl der kommunal untergebrachten Wohnungslosen im letzten Jahr weiter zugenommen. Waren es im Sommer 2023 noch 2928 Menschen, lebten im Sommer dieses Jahres bereits 3463 Menschen in einer kommunalen Unterkunft. Eine wichtige Ursache für den Wohnungsmangel ist die hohe Zuwanderung, denn rund 95 Prozent der kommunal untergebrachten Wohnungslosen waren Geflüchtete.

Hintergrund:
Das Kooperations- und Unterstützungsprojekt ist Teil der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ und wird aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds gefördert. Es hat aktuell eine Laufzeit bis Ende Februar 2025. Im seiner letzten Sitzung hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Kreises einstimmig beschlossen, eine Verlängerung zu beantragen. Ansprechpartner für das Projekt in der Kreisverwaltung ist Philipp Arning (philipp.arning@kreis-warendorf.de). Wohnungsnotfälle können unter wnh@skm-warendorf.de oder telefonisch unter 02581/941010 an die Aufsuchende Einzelfallberatung gemeldet werden.

Um rechtliche Aspekte der Wohnungsnotfallhilfe ging es bei der Fachveranstaltung in Neubeckum. Rund 80 Interessierte hörten die Vorträge der Expertinnen und Experten. – Fotos: Kreis Warendorf