Gebündelte Straßenbaumaßnahmen in Everswinkel

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In Everswinkel beginnen in Kürze gleich drei Baumaßnahmen, die vom Kreis Warendorf durchgeführt werden.

Am Montag, 24. März, beginnen die Arbeiten am Radweg an der K 3 zwischen Everswinkel und Warendorf. Ab dem Kreisverkehr Grothues wird der stark beschädigte Radweg auf einer Länge von ca. drei Kilometern grunderneuert, um die Sicherheit und den Fahrkomfort für die Nutzerinnen und Nutzer wiederherzustellen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum 31. Mai. Während der Bauzeit kann es aufgrund einer halbseitigen Sperrung der K 3 auch zu Einschränkungen für den Autoverkehr kommen.

Die Hoetmarer Straße (K 20) wird ebenfalls ab dem 24. März voraussichtlich sechs Wochen lang voll gesperrt. Die Sperrung betrifft den Abschnitt von der Sendenhorster Straße bis zum Kreisverkehr und ist aufgrund erheblicher Fahrbahnschäden erforderlich.

Am 31. März starten die Arbeiten an der Bahnhofstraße im Bereich der Freckenhorster Straße bis zur Brücke über die L793. Schlaglöcher, Risse und Absackungen machen diese Maßnahme erforderlich. Zudem sind der Umbau einer Bushaltestelle sowie die Schaffung sicherer Übergänge geplant. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich sechs Wochen lang dauern.

Für alle Maßnahmen sind Verkehrsumleitungen eingerichtet und teilweise bereits ausgeschildert worden. Anlieger müssen mit Einschränkungen rechnen und werden von den Baufirmen gesondert informiert. Welche Einschränkungen im ÖPNV gelten, wird über die entsprechenden Informationskanäle bekannt gegeben. Kreis und Gemeinde raten insbesondere dem überörtlichen Verkehr, Everswinkel weiträumig zu umfahren. Zudem raten sie dringend dazu, die Umleitung über die K 43 zu nutzen.

Der Kreis bittet alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Die gebündelte Durchführung der Maßnahmen bringt gleichzeitig einige Vorteile mit sich: zum einen können die Fachkräfte, Maschinen und Baumaterialien so optimal und ohne Zeitverzug eingesetzt werden. Dies führt wiederum zu einer kürzeren Gesamtbauphase, nach der alle Straßenabschnitte zeitgleich wieder uneingeschränkt nutzbar sind.