
Am 31. März hat der Regionalrat den neuen Regionalplan Münsterland beschlossen. Auf dessen Grundlage soll der Ausbau von Windenergieanlagen wieder gesteuerter erfolgen.
Bis zur Wirksamkeit des Regionalplanes – angekündigt zum 11. April – werden jedoch auch im Kreis Warendorf noch einzelne Windenergieanlagen außerhalb der neuen Windenergiegebiete genehmigt. Grund dafür ist ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zum geänderten Landesplanungsgesetz. Dieser Erlass sieht die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen vor, wenn die Vorhabenträger diese beantragen.
Auf dieser Grundlage hat die Bezirksregierung Münster Ausnahmegenehmigung für bereits fünf Antragsverfahren mit 13 Windenergieanlagen im Kreis Warendorf erteilt. Daraufhin war der Kreis Warendorf verpflichtet, entscheidungsreife Anträge – also Anträge, für die alle erforderlichen Unterlagen genehmigungsfähig vorliegen – zu prüfen und zu genehmigen, wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Die mit dem Regionalplan einsetzenden neuen rechtlichen Regelungen für Windenergieanlagen dürfen nicht abgewartet werden.
„Mit dieser Entwicklung war aufgrund der neuen Landesgesetzgebung nicht mehr zu rechnen“, erklärt Umwelt- und Planungsdezernent Michael Ottmann.
Das Ende Januar im Bundestag beschlossene „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau“ sieht daneben vor, dass keine Vorbescheide für neue Windenergiestandorte außerhalb von Windenergiegebieten im Regionalplanentwurf erteilt werden. Davon betroffen waren rund 120 Windenergiestandorte im Kreis Warendorf, an denen vorerst keine Windenergieanlagen genehmigt werden.
Seit Inkrafttreten der „Wind an Land“-Gesetzgebung 2023 sind im Kreis Warendorf damit 113 neue Windenergieanlagen genehmigt worden. Für 24 weitere Anlagen – die meisten innerhalb von Windenergiegebieten des Regionalplanes – liegen noch Genehmigungsanträge vor.