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Herbstlaub wird zur Rutschgefahr – Eigentümer und Mieter in der Pflicht

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.

Die ersten Herbststürme wirbeln schon das bunte Laub kräftig durcheinander – und bringen damit auch eine unterschätzte Gefahr auf die Gehwege. Haftpflichtversicherer sprechen in diesem Zusammenhang von „Glatteis ohne Frost“: Nasses Laub kann ebenso rutschig sein wie Eis im Winter. Deshalb gilt auch in der bunten Jahreszeit: Gehwege müssen sicher und begehbar bleiben.

„In der Regel übertragen die Gemeinden die Reinigungspflicht der Gehwege auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke“, erklärt Bernhard Herbermann, Geschäftsführer von Haus & Grund Warendorf e.V. „Viele Vermieter vereinbaren in ihren Mietverträgen, dass ihre Mieter die Reinigung übernehmen. Rechtlich verantwortlich bleibt aber zunächst der Eigentümer.“
Kommt es durch nicht beseitigtes Laub zu einem Unfall, kann der Geschädigte also den Vermieter haftbar machen – dieser wiederum kann den Mieter in Regress nehmen, wenn vertraglich eine Reinigungspflicht vereinbart wurde. Eine tägliche Laubbeseitigung sei allerdings nicht notwendig, betont Kock. „Es reicht, wenn der Gehweg gereinigt wird, sobald eine erkennbare Rutschgefahr besteht.“

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Warendorf heißt es dazu beispielsweise: „Laub ist unverzüglich zu entfernen, wenn es eine Gefahr für den Verkehr darstellt.“

Um sich vor möglichen Schadensersatzforderungen zu schützen, rät Haus & Grund Warendorf zu einer passenden Versicherung. Eigentümer von selbst genutzten Immobilien sind in der Regel über ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Für Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Auch Mieter sollten über eine Privathaftpflicht verfügen – insbesondere dann, wenn sie laut Mietvertrag für die Gehwegreinigung verantwortlich sind.

Wer seiner Reinigungspflicht gar nicht nachkommt, riskiert nicht nur Schadensersatzforderungen, sondern auch ein Bußgeld. Denn die Vernachlässigung der Straßenreinigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Allgemeine Infos über Haus & Grund Warendorf e.V.

siehe:  www.hausundgrundwarendorf.de