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Schwierige Haushaltslage für Kreis und Kommunen

Foto: Kreis WAF

Unter schwierigen finanzwirtschaftlichen Bedingungen legt der Kreis Warendorf den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sein Eckdatenpapier für den Kreishaushalt 2026 vor. Die gegenwärtige Schwäche der deutschen Wirtschaft – die neben der sinkenden Wettbewerbsfähigkeit und hohem Reformbedarf auch im russischen Krieg gegen die Ukraine und der amerikanischen Zollpolitik begründet ist – bringt niedrige Steuereinnahmen mit sich. Dem gegenüber stehen weiterhin hohe Kosten, die Kreis und Kommunen für Sozialleistungen und den Erhalt der Infrastruktur aufbringen müssen.

Der demografische Wandel und die weiterhin hohen Zahlen der zugewanderten und zu integrierenden Menschen fordern das Sozialsystem auch in den kommenden Jahren massiv. Die finanziellen Auswirkungen auf die Sozialtransferleistungen und die in der Verwaltung vorzuhaltenden Personalressourcen sind unmittelbare Folge dieser Entwicklungen. Der Kreis Warendorf wird zudem mittelbar von diesen Auswirkungen betroffen sein, da auch der Etat des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe steigt. Der Hebesatz für den LWL-Haushalt 2026 wurde bereits im vergangenen Jahr auf 18,45 % festgesetzt. Dies entspricht einer Steigerung des Hebesatzes von 17,9 % um 0,55 %-Punkte. Für den Kreis Warendorf würde eine Zahllast von rund 109,3 Mio. € entstehen. Dies entspricht einer Erhöhung zu Gunsten des LWL-Sozialetats gegenüber dem Vorjahr von rund 8,5 Mio. € (8,5 %).

Landrat Dr. Olaf Gericke und Kreisdirektor Dr. Stefan Funke werden auf den LWL-Direktor zugehen, um über ein „Einfrieren“ des LWL-Hebesatzes – was angesichts einer Ausgleichsrücklage von rund 152 Mio. Euro und einer Allgemeinen Rücklage von rund 539 Mio. Euro möglich sein müsste – zu verhandeln und die Erhöhung auf gut 5,3 Mio. Euro zu begrenzen.

Die Aufwendungen für zugewanderte Menschen im Kreis Warendorf fallen vielfältig für Bürgergeld, Unterkunft, Heizung, Einmalleistungen, Kita-Betreuung, Heimunterbringung, Sozialarbeiter, Krankenhilfe, Spracherwerb, internationale Berufsschul-Klassen u. a. an. Besonders wirken sie sich im Budget des Jobcenters aus, da bereits mit 2.200 der für 2026 erwarteten 7.700 Bedarfsgemeinschaften einen Migrations- oder Fluchthintergrund besitzen. Wie schon in diesem Jahr liegt die anteilige Quote der Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund noch bei fast einem Drittel der Leistungsempfänger.

Die ermittelbaren Aufwendungen für Flüchtlinge im Kreishaushalt beliefen sich in 2024 auf rund 63,1 Mio. € (2023: 53,1 Mio. €). Es verblieb davon ein ungedeckter Betrag in Höhe von insgesamt 17,0 Mio. € (2023: 9,8 Mio. €). Dies entsprach einer Unterdeckung der angefallenen Kosten von etwa 27 %, für die der Bund aufkommen müsste.

Im ersten Halbjahr 2025 beliefen sich die Aufwendungen für Geflüchtete auf rund 34,6 Mio. €. Davon verblieb ein ungedeckter Fehlbetrag in Höhe von rund 9,3 Mio. €. Die Quote der Unterdeckung lag in diesem Zeitraum weiterhin auf Vorjahres-Niveau. Hochgerechnet auf das Haushaltsjahr 2025 ist folglich von rund 69 Mio. € an Kosten zu rechnen, von denen etwa 18,6 Mio. € nicht gedeckt sind.

Zusätzlich wirken sich die steigenden Aufwendungen für die Sozialleistungen – insbesondere im Bereich der Pflege und Eingliederung – belastend aus, denn die Fallzahlen und Kosten in der ambulanten und stationären Pflege sind kaum steuerbar. Bereits im Jahr 2024 musste der Kreis Warendorf Mittel in Höhe von 25,4 Mio. € aufbringen. Diese Tendenz setzt sich fort. Für 2025 und 2026 wird ebenfalls mit Kosten in dieser Größenordnung kalkuliert.

Der Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage muss unter diesen Gegebenheiten um 4,7 Prozentpunkte auf 37,7 % erhöht werden. Der Zahlbetrag von rund 202,54 Mio. € steigt um 32,77 Mio. € (+19,3 %). Davon sind 7,52 Mio. € oder rund 3,7 % dem sogenannten Mitnahmeeffekt durch die erhöhte Finanzkraft der Kommunen zu verdanken. Zu erwähnen ist, dass der Kreis rechnerisch inzwischen etwa 54 % der allgemeinen Kreisumlage an den LWL weiterleitet.
Sollte der LWL einem „Einfrieren“ des Hebesatzes auf dem diesjährigen Niveau von 17,9 % folgen, müsste der Hebesatz der Allgemeinen Kreisumlage um 4,1 Prozentpunkte auf 37,1 % erhöht werden. Der Zahlbetrag von rund 199,3 Mio. € würde dann um 29,55 Mio. € (+17,4 %) steigen.

Die wichtigsten Haushaltsposten im Überblick:

Jobcenter

Unter Berücksichtigung verschiedener Einflussfaktoren, geht die Verwaltung in ihrer Planung für das kommende Haushaltsjahr von 7.700 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt 2026 aus (2025: 8.000). Die Senkung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften gegenüber der aktuellen Prognose für 2025 basiert insbesondere auf der Entwicklung der (teilweise vorläufigen) Ist-Werte der ersten Jahreshälfte.

Personal

Das Personalbudget des Kreises steigt um rund 5,7 Mio. Euro bzw. 5,32 Prozent auf 113,2 Mio. Euro. Hintergrund sind vor allem die Tariferhöhungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst um 2,8 % ab Mai 2026 und eine Erhöhung der Wechselschichtzulage bzw. der Schichtzulagen. Der Stellenplan wird um lediglich 4,0 Stellen auf 1.138,5 Planstellen erweitert.
Jugendamtsbudget und Jugendamtsumlage

Ein erheblicher Kostenfaktor ist das Budget des Jugendamtes. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage muss um 1,2 Prozentpunkte auf 21,5% erhöht werden. Der Zahlbetrag für die 10 Jugendamtskommunen erhöht sich um 6,74 Mio. € auf 62,32 Mio. €. Aufgrund der Zahlungen aus dem Belastungsausgleich Jugendhilfe konnte im Jahr 2025 ein einmaliger Entlastungseffekt zur Senkung des Hebesatzes dargestellt werden. Eine weitere spürbare Entlastung der Jugendamtsumlage ist nicht mehr zu verzeichnen.

Infrastruktur

Für das Jahr 2026 sind Auszahlungen für Investitionen insbesondere in folgenden Bereichen geplant:

Baumaßnahmen (Gebäude, Straßen, Radwege): 26,3 Mio. € (Vorjahr: 30,2 Mio. €), Erwerb beweglichen Anlagevermögens: 6,9 Mio. € (Vorjahr: 5,8 Mio. €), Glasfaserausbau: 2,8 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €).

Abfederung der Pensionslasten

Der Pfad der nachhaltigen Finanzpolitik wird auch in schwierigen Zeiten mit weiterem Kapitalaufbau beschritten. Damit bleiben finanzielle Spielräume künftiger Generationen im Blick. Für den Kapitalstock zur Abfederung künftig wachsender Pensionszahlungen ist wegen der besonders herausfordernden Finanzlage für 2026 bis 2028 allerdings eine gegenüber den Vorjahren zusätzlich abgesenkte Zuführung in Höhe von 1,0 Mio. € statt 3,0 Mio. € im Vorjahr eingeplant.