Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung einstimmig die Erhebung einer Klage gegen die kvw im Zusammenhang mit der Zusatzversorgung der Beschäftigten des Josephs-Hospitals beschlossen. Ziel des Verfahrens ist die gerichtliche Klärung der Wirksamkeit und des Umfangs der im Jahr 1986 abgegebenen Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber der Zusatzversorgungskasse der Kommunalverbände Westfalen-Lippe (kvw).
Die Klageerhebung folgt auf den Ratsbeschluss vom 25.090.25, in der eine neue Bürgschaft für die Betriebsrenten am Josephs-Hospital einstimmig abgelehnt wurde.
Diesem Beschluss vorausgegangen waren umfassende Beratungen und Abstimmungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung Münster und dem Kreis Warendorf. Die Stadt hatte dabei wiederholt ihre Bereitschaft bekräftigt, ihrer Verantwortung aus der 1986 übernommenen Verpflichtung im rechtlich gebotenen Rahmen nachzukommen. Zugleich wurden die rechtlichen und wirtschaftlichen Grenzen einer erneuten Verpflichtungserklärung deutlich gemacht. Die von der Stadt beauftragten Wirtschaftsprüfer waren zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erneute Verpflichtungserklärung wirtschaftlich nachteilig wäre und mit nicht absehbaren zusätzlichen Risiken verbunden sei. Nach dem Verkauf des Josephs-Hospitals an die AMEOS-Gruppe entfiel schließlich die Grundlage für weitere Verhandlungen über eine gemeinsame Lösung.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat jetzt entschieden, den Rechtsweg zu beschreiten, um die offenen Fragen zur Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung von 1986 sowie zur Höhe einer möglichen Haftung abschließend gerichtlich klären zu lassen. Eine entsprechende Klage wurde heute eingereicht.

