News Ticker

Augen auf beim Geschenkekauf: Hinweise zum Kauf von Spielzeug

Die Weihnachtsmärkte sind geöffnet, der Verkauf von Weihnachtsgeschenken ist im Ladenverkauf wie im Online-Handel in vollem Gange. Spielzeug für Kinder aller Altersklassen gehört zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Online-Plattformen aus Fernost locken zudem mit Billigangeboten und bringen massenhaft minderwertige Produkte in den Markt. Tests zeigen immer wieder, dass die Qualität oft schlecht und das Risiko groß ist, gesundheitsgefährdende und nicht sichere Billigware zu bekommen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung raten dazu, sich beim Einkauf nicht direkt vom vermeintlich günstigen Angebot locken zu lassen: Denn Gütesiegel, Kennzeichnung und Verarbeitung sind wichtig im Hinblick auf langlebige Sicherheit und Qualität der Waren.

Ministerin Gorißen: „Damit Weihnachtsgeschenke nicht zur bösen Überraschung werden oder Spielzeuge direkt nach dem ersten Gebrauch entsorgt werden müssen, sollten Verbraucher schon beim Einkauf genau hinschauen und sich gut informieren. Gütesiegel wie ‚Geprüfte Sicherheit‘, das europäische CE-Kennzeichen oder das deutsche Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘ bieten auf Produkten eine wichtige Orientierung. Bei Kleinkindspielzeug muss besonders auf die Qualität geachtet werden, da Kleinkinder Spielzeug häufig in den Mund nehmen. Hinweise zur Qualität eines Produkts können oft schon die Verarbeitung oder der Geruch geben.“

Das nordrhein-westfälische Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung kontrolliert routinemäßig die Sicherheit von Bedarfsgegenständen, dazu gehört auch Spielzeug. Die Präsidentin des Landesamts, Jacqueline Rose-Luther, sagt: „Die menschliche Nase ist sehr sensibel. Spielzeug, das durch einen unangenehmen Geruch auffällt, enthält häufig unerwünschte Stoffe. Viele Substanzen sind nach der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) und der Spielzeug-Richtlinie verboten. Trotzdem werden durch die amtlichen Überwachungsbehörden immer wieder Produkte beanstandet, die den Anforderungen nicht genügen. Schadstoffe können beim Gebrauch herausgelöst werden und in den Körper des Kindes gelangen. “

Anschauen, Auspacken, Ausprobieren – Tipps für den sicheren Einkauf

Riecht ein Produkt beißend oder löst sich Farbe, sollte es nicht gekauft bzw. bei einem Online-Kauf zurückgesandt werden. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aufgrund ihrer potenziell gesundheitsgefährdenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können.

Label, Siegel, Güte- oder Prüfzeichen

Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Mit dem CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) garantieren Hersteller, dass die europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Produkte mit dem GS-Siegel erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen.

Vernetztes Spielzeug immer beliebter

Immer beliebter sind auch ‚smarte‘ Puppen, Roboter oder Kuscheltiere mit Mikrofon oder Kamera unter dem Weihnachtsbaum, die per Internet oder Bluetooth vernetzt sind. Sie lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, was für Kinder oft mehr Spielspaß bedeutet. Zugleich bleiben Daten- und Verbraucherschutz dabei oft auf der Strecke. Internetfähige Spielzeuge sollen auch IT-sicher sein. Nutzer müssen wissen, welche Informationen per App und Spielzeug ins Internet gesendet werden und die Möglichkeit haben, ihre eigenen Daten zu schützen. Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können bei vernetztem Spielzeug Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein.

Verdächtige Produkte bitte melden

In Nordrhein-Westfalen werden jährlich durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe über 800 Spielzeuge aus dem Ladenverkauf als auch aus dem Online-Handel auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Im Jahr 2024 war hier jedes zehnte untersuchte Produkt zu beanstanden. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt.

Neue strengere EU- Regeln für die Sicherheit von Spielzeug

Im vergangenen Jahr war Spielzeug das am zweithäufigsten gemeldeten Produkt im EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte (15 Prozent Anteil an allen Meldungen). Fast die Hälfte der Warnmeldungen bei bedenklichem Spielzeug gaben chemische Inhaltsstoffe als Hauptrisikoursache an. Am häufigsten wurde Kosmetika mit 36 Prozent aller Meldungen gemeldet. Die EU hat daher im November 2025 neue strengere Regeln für den Verkauf von Spielzeug beschlossen, dazu zählt ein besserer Schutz vor schädlichen Chemikalien. Zusätzlich müssen künftig alle Spielzeuge mit einem digitalen Produktpass ausgestattet sein, in dem wichtige Informationen über die Zusammensetzung des Spielzeugs online leicht abrufbar sein sollen. Spätestens ab dem Jahr 2030 sind die Regelungen umzusetzen.

Augen auf bei Online-Billigangeboten – Fakeshop -Finder hilft weiter

Da Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel keine Möglichkeit haben, sich das Spielzeug – mit allen Sinnen – vor dem Kauf anzuschauen, ist eine genauere Recherche auf der Homepage umso wichtiger. Sie sollten daher vor einem Kauf auf einer Online-Plattform genau prüfen, welche Produktinformationen im Vorfeld zur Verfügung stehen und an wen sie sich wenden müssen, um ihr gesetzliches Widerrufsrecht auszuüben oder welche darüberhinausgehenden Rückgabebedingungen angeboten werden, wenn sie das gekaufte Produkt nicht behalten wollen. Hilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Einschätzung von Online-Shops liefert die Webanwendung „Fakeshop-Finder“ – initiiert vom Land NRW. Das Online-Tool (www.fakeshop-finder.nrw) prüft verdächtige Webseiten und liefert eine Einschätzung zur Seriosität, bevor man dort einkauft.

Insbesondere sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf Produktbestellungen verzichten, die direkt von Anbietern aus Drittländern bzw. Nicht-EU-Ländern bezogen werden. Für sie gibt es i.d.R. keinen Produktverantwortlichen in der EU, der auf die Einhaltung der hohen europäischen Sicherheitsstandards achtet. Nicht selten stellen Verbraucherinnen und Verbraucher erst später fest, dass sie hohe Versandkosten zahlen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Produkt z.B. nach China zurücksenden möchten.

Weiterführende Informationen