Mitgliederversammlung der Ortsunion Freckenhorst
Ortsunion Freckenhorst lädt ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreunde,
im Namen des Vorstandes lade ich Sie hiermit herzlich zu einer
Mitgliederversammlung
am Mittwoch, 29. April 2026 um 19:00 Uhr
in das Freckenhorster Bürgerhaus, Gänsestraße
ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Regularien
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Wahl eines/r Versammlungsleiters/in
- Genehmigung der Tagesordnung
- Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung
- Wahl der 6 Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen zur Wahlkreisvertreterversammlung zur Aufstellung des CDU-Bewerbers/in im Wahlkreis 86 (Warendorf I)
- Wahl der 6 Vertreter/innen zur Kreisverbandsvertreterversammlung für die Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter/innen zur Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste
Wir empfehlen, bei den beiden Wahlgängen jeweils dieselben Personen zu wählen, da beide Kreisversammlungen nacheinander an einem Abend (12.06.2026) stattfinden.
- Verschiedenes
Anschließend heißen wir unseren Landtagsabgeordneten
Daniel Hagemeier
herzlich willkommen.
Daniel Hagemeier wird über aktuelle Themen der Landespolitik berichten und möchte mit Ihnen ins Gespräch kommen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Informationen aus erster Hand zu erhalten
Wir freuen uns auf einen interessanten, gemeinsamen Abend mit Ihnen.
Herzlichst
Martin Richter
Vorsitzender
Hinweise:
1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.
3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.
4. An der Wahl unter TOP 4 können nur am Versammlungstag im Wahlkreis zur Landtagswahl nach Maßgabe des Landeswahlgesetzes (§§ 1, 2 LWahlG) wahlberechtigte Mitglieder unseres CDU-Ortsverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Parteiverband außerhalb des Wahlkreises angehören, aber im Wahlkreis in unserem CDU-Ortsverband wahlberechtigt sind. Und an der Wahl unter TOP 5 können nur am Versammlungstag in Nordrhein-Westfalen zur Landtagswahl wahlberechtigten Mitglieder unseres CDU-Ortsverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Landesverband angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres CDU- Ortsverbands wahlberechtigt sind. Nähere Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der Versammlung.