Die Gemeindeverwaltung informiert darüber, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die Planunterlagen zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Nord“ der Gemeinde Beelen in der Zeit vom 23.09.2026 bis einschließlich 26.10.2026 veröffentlicht werden. Die Unterlagen können im Internet unter www.beelen.de unter der Rubrik Wirtschaft & Bauen → Gemeindeplanung in Beelen sowie unter https://www.o-sp.de/beelen/ eingesehen werden. Zusätzlich können die Bebauungsplanentwürfe und die Unterlagen bei der Gemeinde Beelen, Fachbereich Bauen und Wohnen, Zimmer 28, Warendorfer Straße 9, 48361 Beelen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Nord“ wird das städtebauliche Ziel verfolgt, eine sinnvolle Weiterentwicklung eines attraktiven Ortszentrums, das zum einen der Versorgung und zum anderen dem Aufenthalt und der Kommunikation der Bewohner dient, zu sichern und städtebaulich zu erneuern. Zusätzlich sollen die Baugebietsformen, Nachverdichtungsmöglichkeiten und die Festsetzungen modernisiert und städtebaulich neu geordnet werden, da diese teilweise ihre ursprüngliche Funktion verloren haben. Gegenüber dem im Rahmen der vorherigen Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlichten Entwurf wurde der Bebauungsplan „Ortsmitte Nord“, 10. Änderung, in mehreren Punkten geändert und ergänzt. Insbesondere wurden die Baugrenzen angepasst, wobei die bestehende denkmalgeschützte Fabrik und deren städtebauliche Einordnung besonders berücksichtigt wurden. Darüber hinaus wurden im Bereich zu den angrenzenden Nachbargrundstücken Baulinien sowie Bereiche festgesetzt, die von Bebauung freizuhalten sind. Hierdurch sollen insbesondere die städtebauliche Ordnung und die Abstände zu den angrenzenden Grundstücken planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin wurde die Festsetzung zum Höhenbezug der baulichen Anlagen konkretisiert. Als untere Bezugspunkte für die festgesetzten Höhen baulicher Anlagen sind nunmehr die in der Planzeichnung dargestellten Höhenbezugspunkte in Metern über NHN maßgebend. Für ein zu errichtendes Gebäude ist dabei der dem jeweiligen Gebäude nächstgelegene eingetragene Höhenbezugspunkt als unterer Bezugspunkt heranzuziehen. Die Änderungen und Ergänzungen können insbesondere Auswirkungen auf die überbaubaren Grundstücksflächen, die Anordnung und Abstände baulicher Anlagen zu den angrenzenden Grundstücken sowie auf die zulässige Höhenentwicklung der Bebauung haben. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit besteht Gelegenheit, zu diesen Änderungen und deren möglichen Auswirkungen Stellung zu nehmen.
