Ab Montag gilt verschärfte Corona-Regelung in Ahlen

Der Kreis Warendorf hat eine verschärfte Corona-Regelung für Treffen im privaten Bereich beschlossen. Sie gilt ab Montag (1. Februar) für diejenigen Städte und Gemeinden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 150 liegt, sofern sie nicht auf klar abgrenzbare Infektionsgeschehen (z.B. in Pflegeeinrichtungen) zurückzuführen ist. Das betrifft derzeit im Kreis Warendorf ausschließlich die Stadt Ahlen. Dort dürfen ab Montag Haushalte nur noch Besuch von einer Person erhalten. Der erwachsene Besucher darf in Ahlen nur von betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden. Was im öffentlichen Bereich bereits gilt, wird damit also jetzt auch für den Privatbereich, für den landesweit eine entsprechende Empfehlung gilt, verbindlich geregelt. Der Kreis hat die Allgemeinverfügung mit der Regierungspräsidentin und dem Gesundheitsministerium abgesprochen.

Die Zahl der Neuinfektionen ist in Ahlen weiterhin hoch. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Wochen deutlich über 200. Eine vom Kreis einberufene Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Stadt angehören, hat das Infektionsgeschehen in Ahlen analysiert. Das wichtigste Ergebnis: Oft erfolgten Ansteckungen im privaten Bereich. „Betroffen von den Infektionen sind überdurchschnittlich häufig leider Bürgerinnen und Bürger aus anderen Kulturkreisen, in denen der Familienzusammenhalt eine besondere Rolle spielt“, berichtet Kreisdirektor Dr. Stefan Funke, der die Ahlener Arbeitsgruppe leitet. „Eine Reduzierung der privaten Kontakte ist also das A und O, wenn wir die Menschen schützen und Infektionsketten unterbrechen wollen“, so der Kreisdirektor.

„Bei den Kontrollen der Kontaktbeschränkungen wird das zuständige städtische Ordnungsamt Unterstützung von der Polizei erhalten“, sagte Landrat und Polizeichef Dr. Gericke. Er bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die leider notwendigen Beschränkungen. „Es geht darum, die Alten und chronisch Kranken zu schützen und Kontakte möglichst zu vermeiden, die in vielen Bereichen geltende Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen“, sagte der Landrat. Das gelte auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Erfreut zeigte er sich in dem Zusammenhang über ein Treffen mit Vertretern der Ahlener Ditib-Moschee am Donnerstag (28. Januar). Der Vorsitzende habe dabei erklärt, dass sicherheitshalber die Freitagsgebete am 5. und 12. Februar komplett abgesagt werden. Bislang seien zudem die geltenden Coronaregeln (reduzierte Teilnehmerzahl, Gesangsverbot, Teilnehmerlisten zur Nachverfolgung) eingehalten worden.

Die ab Montag (1. Februar) geltende Sonderregelung zur Reduzierung der Kontakte im privaten Bereich, die nach aktuellem Stand die Stadt Ahlen betrifft, erläuterte Landrat Dr. Olaf Gericke anhand der Corona-Lagekarte des Kreises.