Wie im vergangenen Jahr möchte die Stadt Sassenberg mit der kreisweiten Aktion „Alkohol? Nicht witzig! Keine Kurzen für die Kurzen“ dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen am 1. Mai entgegenwirken. Damit Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen geschützt sind, kontrollieren Mitarbeiter der Ordnungsbehörde und der Polizei am ersten Maifeiertag die Einhaltung des Jugendschutzes.
Zur Erinnerung: Laut §9 Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und Sekt von Jugendlichen unter 16 Jahren nicht konsumiert werden und der Verzehr hochprozentigen Alkohols wie Spirituosen oder spirituosenhaltigen Mixgetränken ist ausschließlich Erwachsenen erlaubt.
Kinder und Jugendliche, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, werden in die Jugendschutzstelle am Feldmarksee gebracht und von den Mitarbeitern des Jugendamtes betreut. Dort müssen sie von ihren Eltern abgeholt werden.
Trotz aller Kontrollen geht auch die Bitte an die Eltern, ihre Kinder eindringlich zu ermahnen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sich Kinder und Jugendliche nicht schon zu Hause mit alkoholischen Getränken versorgen können. So steht einem fröhlichen und gesunden 1. Mai nichts entgegen.