Über den Fonds können Projekte und Aktionen für die Altstadt gefördert werden, die das bürgerschaftliche Engagement und Zusammenleben in der Altstadt stärken.
Hierfür stehen 2024 rund 10.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Grundsätzlich kann jede/r eine Förderung beantragen. Es können sowohl Anwohnerinnen und Anwohner, Nachbarschaften oder Gruppen, Initiativen, Vereine und Einrichtungen, als auch Privatpersonen beantragen, die Projekte in und für die Altstadt initiieren wollen. Der Zuschuss beträgt 100% der förderfähigen Kosten, es gibt keinen Eigenanteil. Genehmigte Projekte müssen vorfinanziert werden und die entstandenen Kosten werden nach Beendigung der Maßnahme erstattet.
Wer entscheidet über die Projekteideen?
Über die Förderung von Projekten entscheidet eine Jury, bestehend aus 13 ehrenamtlichen Mitgliedern, die entweder in der Altstadt Warendorf leben oder Vertreter*innen von verschiedenen Gesellschaftsgruppen der Altstadt sind.
Wann sind die nächsten Termine?
Die Jury des Altstadtfonds Warendorf tagt das erste Mal in diesem Jahr am 04.03.2024.
Antragsideen können bis zum 05.02.2024 beim Quartiersbüro der Altstadt Warendorf eingereicht werden.
Das Quartiersbüro unterstützt gerne auf dem Weg von einer ersten Idee, über den fertigen Förderantrag bis hin zur Fertigstellung des Projekts.
Das Quartiersbüro ist unter der Telefonnummer 02581 949 97 98 oder per E-Mail unter quartiersbuero@altstadt-warendorf.de zu erreichen. Gerne kann vorab auch ein Beratungstermin vereinbart werden.
Die Fördermittel werden im Rahmen der Altstadterneuerung durch den Bund, das Land und die Stadt Warendorf für die Unterstützung bürgerschaftlicher Projekte bereitgestellt. Die Förderung ist Teil des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). Ziel ist es, die Warendorfer Altstadt als attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsstandort zu stärken.