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Aufhebung des Betretungsverbotes – Freckenhorster Werkstätten öffnen stufenweise

Foto: Freckenhorster Werkstätten

Mit dem Ende des Betretungsverbotes werden die Freckenhorster Werkstätten ab dem 18. Mai 2020 die Türen für Beschäftigte und Teilnehmer schrittweise öffnen können. Mit dem ersten Schritt werden neben den weiterhin bestehenden Notbetreuungen nur wenige Menschen mit Beeinträchtigung wieder zurückkehren können.

Entsprechend den Empfehlungen des Landschaftsverbandes LWL und des Landes werden in diesem ersten Schritt nur Personen berücksichtigt werden können, die nicht zu einer Risikogruppen gehören. Als Risikogruppe gelten derzeit Personen über 50 Jahren sowie Personen mit Herzkreislauferkrankungen. Des Weiteren zählen zu den Risikogruppen Personen mit Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Nieren sowie Personen mit Krebserkrankungen, unterdrücktem Immunsystem und Personen mit mehreren Grunderkrankungen.

Außerdem können Beschäftigte und Teilnehmer, die in einer gesonderten Wohnform leben oder die Distanz- und Schutzmaßnahmen nicht einhalten können im ersten Schritt nicht berücksichtigt werden.

Die Gruppenleitungen und Sozialen Dienste haben mit allen Beschäftigten und Teilnehmern Kontakt aufgenommen, für die ab dem 18.05.2020 eine Rückkehr in die Werkstatt möglich ist. Die Rückkehr basiert derzeit auf Freiwilligkeit.

Bei der stufenweisen Öffnung werden die Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugrunde gelegt. In weiteren Absprachen wurden das Gesundheits- und Hygienekonzept der Werkstatt mit Betriebsärzten und dem örtlichen Gesundheitsamt für gut befunden und genehmigt.

Um alle Maßnahmen für eine sichere Rückkehr zu gewährleisten, ist grundsätzlich einiges zu beachten. Hierauf möchten die Werkstätten hinweisen:

Die Beförderung durch den Fahrdienst ist mit größeren Abständen (im Bus) und mit max. 2 Fahrgästen (im Transporter) geplant. Im Fahrzeug ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. „Bitte denken Sie daran: Nur gesund zur Arbeit!“: appelliert Geschäftsführer Antonius Wolters.

Ausschlusskriterien für eine Wiederaufnahme der Beschäftigung sind:

  • Akute Corona Infektion
  • Akute Erkältungssymptome
  • AU oder Quarantäne

Bestand in den letzten 14 Tagen vor Rückkehr in die Werkstatt wissentlich Kontakt mit einer mit Corona Virus infizierten Personen, so ist ein Werkstattbesuch vorerst leider auch nicht möglich. 

„Der Alltag in unseren Werkstätten wird sich verändern“, so Antonius Wolters. Denn in den Arbeitsbereichen wird es Sicherheits- und Abstandregeln geben. Pausen werden anders gestaltet. Deshalb wird der erste Arbeitstag mit einer Unterweisung in diese neuen Abläufe und Regeln beginnen.

Die Werkstatt weist darauf hin, dass trotz aller getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und dem Arbeitsschutzkonzept der Werkstatt ein Ansteckungsrisiko mit dem Corona Virus nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

Nach acht Wochen Betretungsverbot und Notbetreuung freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Freckenhorster Werkstätten darauf, mit der Öffnung einen Schritt zurück in den Werkstattalltag zu gehen.

Selbstverständlich sind die Mitarbeiter vor Ort auch weiterhin für alle Menschen mit Beeinträchtigung da, die jetzt ab dem 18.05.2020 noch nicht wieder in die Werkstatt zurückkommen können. Sie werden regelmäßig kontaktiert sowie mit Bildungsmaterial oder Teilhabemaßnahmen versorgt.

Beschäftigte/Teilnehmer, die ohne eine Beschäftigung in der WfbM ansonsten keine ausreichende Betreuung haben oder bei denen die aktuelle häusliche Situation zu besonderen Belastungen führt, können weiter im Rahmen der sogenannten Notbetreuung in der Werkstatt aufgenommen werden. „Unsere Mitarbeiter der Sozialen Dienste sind für sie da, rufen sie uns an“, wir stehen ihnen beratend zur Seite, so Antonius Wolters.

Foto: Freckenhorster Werkstätten

Hygienestation in der Schreinerei der Hauptstelle.(von links) Gruppenleiter Hermann Müller, Heinz-Josef Rodeheger und Rainer Baxheinrich freuen sich auf die stufenweise Öffnung.