Balkonkraftwerk für Mietwohnung: was rechtlich zu beachten ist

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.

Balkonkraftwerke boomen; bei der Anschaffung ist rechtlich einiges zu beachten – vor allem im Mietverhältnis. Haus & Grund Warendorf e.V. informiert, was Mieter und Vermieter hierzu wissen sollten.

„Vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks müssen Mieter das Gespräch mit dem Vermieter suchen“, erläutert Oliver Kock, Vorsitzender des Vereines. „Seit Oktober 2024 haben Mieter zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, sich ein Balkonkraftwerk zulegen zu dürfen, das bedeutet aber nur, dass der Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht einfach so ablehnen darf. Sollte es einen triftigen Grund geben, kann er weiterhin ‚nein‘ sagen.“ Das könne etwa der Fall sein, wenn die Anbringung der Steckersolaranlage die Bausubstanz gefährden würde oder die Fassade unter Denkmalschutz steht.

„Handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung, muss der Vermieter zunächst die Zustimmung der Eigentümerversammlung zur Anbringung des Balkonkraftwerks einholen, bevor er dem Mieter die Erlaubnis erteilen kann“, ergänzt Kock. Der Volljurist betont: „Seit Oktober 2024 muss die Eigentümerversammlung in der Regel zustimmen, wenn keine gewichtigen Sachgründe dagegensprechen. Es ist aber trotzdem wichtig, diesen Schritt nicht auszulassen.“ Hat die Eigentümerversammlung die grundsätzliche Erlaubnis erteilt, kann sie allerdings auch per Beschluss bestimmte Vorgaben wie das Modell bzw. Aussehen oder die Art der Installation des Balkonkraftwerks regeln, um das einheitliche Erscheinungsbild des Gebäudes zu wahren.  Darüber hinaus kann durch Beschluss eine sach- und fachgerechte Installation unter Einhaltung technischer Standards, ein ausreichender Versicherungsschutz und ein Rückbau der Anlage bei Auszug des Mieters gefordert werden.

„Zur rechtlichen Absicherung raten wir Vermietern dringend, mit den Mietern eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zur Installation eines Balkonkraftwerks abzuschließen“, betont der Vorsitzende von Haus & Grund Warendorf e.V. „Darin können die Details zur Nutzung eines Balkonkraftwerks geregelt werden, um späteren Streit und unklare Haftungsfragen zu vermeiden. Es ist hierbei sinnvoll, die Verpflichtungen aus dem Beschluss der Eigentümerversammlung zu übernehmen“.

„Es ist empfehlenswert, eine zusätzliche Kaution festzulegen, um Forderungen des Vermieters abzusichern, die aus dem Rückbau des Balkonkraftwerks entstehen könnten“, fügt Oliver Kock hinzu. Ansonsten könnten Vermieter auf Schäden sitzen bleiben. „Die Mieter ziehen den Nutzen aus der Anlage, also sollten sie auch die Risiken tragen“, betont er.

Allgemeine Infos über Haus & Grund Warendorf e.V. siehe:  www.hausundgrundwarendorf.de

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