Für Vermieter tickt die Uhr: Wer die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnet, muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres in den Briefkasten des Mieters bekommen. Darauf macht Haus & Grund Warendorf e.V. aufmerksam. „Wird diese Frist verpasst, kann der Vermieter Nachforderungen nicht mehr geltend machen“, warnt Oliver Kock, Vorsitzender von Haus & Grund Warendorf. „Sobald Vorauszahlungen vereinbart sind, besteht außerdem eine Pflicht zur jährlichen Abrechnung.“
Wichtig: Entscheidend ist nicht der Versand, sondern der tatsächliche Zugang beim Mieter. „Vermieter müssen im Zweifel nachweisen können, dass die Abrechnung rechtzeitig angekommen ist“, erklärt Kock. Selbst Verzögerungen durch die Post gehen zu ihren Lasten. Als verspätet gilt die Zustellung auch dann, wenn die Abrechnung am Stichtag erst nach 18 Uhr eingeworfen wurde – dann ist nach üblicher Verkehrsauffassung nicht mehr damit zu rechnen, dass der Mieter sie am selben Tag zur Kenntnis nimmt.
Weil am 31. Dezember vielerorts nur am Vormittag gearbeitet wird, rät Haus & Grund, die Abrechnung möglichst bis Mittag zuzustellen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Boten beauftragen. Dieser kann im Streitfall bezeugen, wann die Unterlagen tatsächlich übergeben oder eingeworfen wurden.
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Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.

