Briefwahl frühzeitig beantragen

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bringt vor allem der kurze Zeitraum für die Briefwahl eine Besonderheit mit sich.

Erst wenn die Kandidatinnen und Kandidaten auf Kreis- und Bundesebene aufgestellt sind – voraussichtlich Ende Januar 2025 – kann mit dem Druck und der Verteilung der Stimmzettel Anfang Februar begonnen werden, sodass für die Briefwahl ein Zeitraum von nur rund zwei Wochen zur Verfügung steht. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kommunen davon abhängig wie zügig die Briefe von der Post im In- und Ausland transportiert werden können und wie schnell die Wähler und Wählerinnen die Unterlagen zurückschicken.

Wählerinnen und Wähler, die per Brief wählen möchten, können die Briefwahlunterlagen schon jetzt bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Das ist auch ohne die Wahlbenachrichtigung ab sofort möglich. Die Briefwahlunterlagen sollten dann am besten direkt nach Erhalt – innerhalb Deutschlands aber spätestens am Donnerstag, 20. Februar vor der letzten Leerung des Briefkastens – ausgefüllt und wieder an die Stadt oder Gemeinde zurückgeschickt werden.

„Wer auf ‚Nummer sicher‘ gehen möchte, sollte am Wahlsonntag – ganz klassisch – im Wahllokal wählen oder vorher die Möglichkeit der Direktwahl im Rathaus nutzen“, rät Kreisdirektor Dr. Stefan Funke, der auch Kreiswahlleiter ist.

Wie bei den vorherigen Wahlen besteht die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltermin ab voraussichtlich dem 10. Februar 2025 im Rathaus zu wählen. Dazu reicht es, die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mitzubringen.

Im Kreis Warendorf sind am 23. Februar rund 212.000 Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, den 21. Deutschen Bundestag zu wählen.

Wählerinnen und Wähler, die per Brief wählen möchten, können die Briefwahlunterlagen schon jetzt bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen.

Symbolfoto: Kreis Warendorf