Bürokratie kostet Gastgewerbe 50 Millionen Euro

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Bürokratie kostet Gastgewerbe 50 Millionen Euro
IHK-Berechnung für Betriebe in Nord-Westfalen

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Staatliche Vorgaben und bürokratische Aufgaben kosten Unternehmen im Gastgewerbe einen erheblichen Teil ihrer Rendite. Das zeigt eine aktuelle Studie, nach der die Bürokratiekosten bei einem typischen Unternehmen der Branche bei etwa zweieinhalb Prozent des Umsatzes liegen. Nach Berechnungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen schultern damit allein die rund 5.750 steuerpflichtigen Unternehmen des Gastgewerbes im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region jährlich Bürokratiekosten von 50 Millionen Euro.

Laut der Studie leisten die Unternehmen der Branche durchschnittlich 14 „Überstunden“ pro Woche, um 100 bis 125 komplexe Vorschriften etwa zur Kassenrichtlinie, Hygieneüberwachung oder Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Unter Berücksichtigung durchschnittlicher Margen bei gleichzeitig hohen Arbeitsbelastungen könne das Betriebe in ihrer Existenz gefährden, sagt Christian Streege, Volkswirt bei der IHK Nord Westfalen. Grundlage für die Berechnung sind eine aktuelle Studie von Sira Consulting im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sowie Daten der aktuell verfügbaren Umsatzsteuerstatistik von 2017. Danach liegt der Umsatz im Gastgewerbe des Münsterlandes und der Emscher-Lippe-Region bei rund 1,9 Milliarden Euro.

Angesichts der Studienergebnisse fordert die IHK Nord Westfalen die Politik auf, „Unternehmen von unnötigen und aufwändigen Informations- und Meldepflichten zu befreien und den Erfüllungsaufwand zu reduzieren“, so Streege. Zwar thematisiere der Gesetzgeber die bürokratischen Lasten für Unternehmen inzwischen bei neuen Vorschriften. Allerdings sei davon in der betrieblichen Praxis „häufig nicht viel zu spüren“, so Streege. Konkrete Vorschläge, um die Betriebe zu entlasten, liefert die IHK gleich mit. Sie reichen von einer Verkürzung der Aufbewahrungsfristen über eine praktische Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung bis zu einer Abschaffung der Meldescheine bei Übernachtungsgästen. Dabei akzeptierten die Unternehmen „durchaus den Sinn und Zweck einzelner Regelungen“, sagt Streege. Bei mehr als der Hälfte der bestehenden Verpflichtungen vermissten die Unternehmen jedoch einen direkten Bezug zu den Geschäftsprozessen.

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Christian Streege, Volkswirt bei der IHK Nord Westfalen