In der letzten Woche vor der parlamentarischen Sommerpause und somit just vor dem Ende der 19. Legislatur hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag auf den letzten Drücker zwei wichtige Entscheidungen für die Landwirte des Kreises Warendorf getroffen. Zwar hätten in den äußerst schwierigen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner nicht alle seine Wünsche zu einhundert Prozent umgesetzt werden können, doch weiß auch der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen), dass Politik von Kompromissen lebt und zeigt sich daher grundsätzlich mit dem Ergebnis nicht unzufrieden.
So wären zum einen Änderungen im Baurecht beschlossen worden, mit denen die Haltung von Jungsauen und Sauen gefördert wird, ohne dass es zur Vergrößerung des Tierbestands käme. Sendker unterstütze diese Einigung der Koalitionsparteien, die erst nach langen Verhandlungen zustande gekommen war, auch wenn er sich mehr gewünscht hätte: „Wir schaffen im Bauplanungsrecht die Möglichkeit, auch ohne Vorliegen eines Bebauungsplans Tierwohlverbesserungen durch bauliche Änderungen zu erreichen. Damit können auch endlich die Mittel aus dem 300 Millionen Euro Förderprogramm abfließen, die wir im vergangenen Jahr mit dem Konjunkturprogramm für Umbauten bereitgestellt haben.“ Dies bewerte er positiv, räumt jedoch ein: „Das kann nur der erste Schritt sein. Auch andere Tierhalter müssen künftig in den Genuss vereinfachter baurechtlicher Regelungen und finanzieller Förderung kommen.“ Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, bauliche Änderungen an allen gewerblichen Tierhaltungsanlagen mit einer Zulassung vor September 2013 zu erleichtern, werde sich das Gesetz jetzt nur auf Jungsauen- und Sauenhalter beziehen.
Darüber hinaus habe der Bundestag das stark umstrittene Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet. In den zähen Verhandlungen hatte Sendker sich intensiv für Kompensationsmöglichkeiten für die von Nutzungseinschränkungen betroffenen Landwirte und den Erhalt kooperativer Lösungen eingesetzt, denn Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und Bundesnaturschutzgesetz führten zu Einschränkungen bei der Bewirtschaftung. „Diese Forderungen konnten wir letztendlich durchsetzen“, wies Sendker darauf hin, dass man viel erreicht habe. Im Sonderrahmenplan ‚Insektenschutz‘ der GAK werde ein neuer Fördertatbestand für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz geschaffen. Dafür gebe es 65 Millionen Euro/Jahr – und zwar ausschließlich für die Landwirte, deren Flächen betroffen seien. Mit der Ko-Finanzierung der Länder stünden damit bis zu 90 Millionen Euro zur Verfügung – langfristig, ohne Deckelung und als Pauschalbeträge. Insektenschutz sei von sehr hoher Bedeutung, aber er solle in Kooperation und nicht gegen die Landwirte erreicht werden, so der scheidende MdB abschließend.