Landeswahlleiter Schellen: Briefwählerinnen und Briefwähler müssen für rechtzeitige Absendung des Wahlbriefs sorgen
Landeswahlleiter Wolfgang Schellen appelliert an die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe jetzt auf den Weg zu bringen. „Für den rechtzeitigen Eingang des hellroten Wahlbriefs bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die bei der Gemeinde nicht bis zum 24. September 2017 um 18.00 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt“, so Schellen.
Damit die Briefwahlstimmen gültig sind, empfiehlt der Landeswahlleiter, die Hinweise in dem Merkblatt zu beachten, das den Wahlunterlagen beiliegt. Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den blauen Stimmzettelumschlag. Dieser wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt.
Der hellrote Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag und Wahlschein kann kostenfrei innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post zurückgesandt werden. Bis Mittwoch, den 20.09.2017, sollte der Wahlbrief abgeschickt werden. „Innerhalb Deutschlands wird der Wahlbrief der Heimatgemeinde dann noch rechtzeitig zugestellt“, erläutert der Landeswahlleiter. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief am Wahlsonntag (24.09.2017) bis 18.00 Uhr direkt beim Wahlamt am Wohnort abgeben.
Kurzentschlossene können in dieser Woche noch bis Freitag, den 22. September 2017, 18.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitnehmen. Im Wahlamt werden die Unterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern dann unmittelbar ausgehändigt. Sie können sofort an Ort und Stelle per Brief wählen.
Die Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden, wenn diese Person hierzu schriftlich bevollmächtigt ist. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Ausnahmsweise ist es möglich, Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch bis zum Wahlsonntag um 15.00 Uhr zu beantragen. Dies setzt voraus, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann oder dass eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 24. September 2017 finden Sie unter www.wahlen.nrw.