gfw sieht existentielle Gefährdungen durch die Corona-Krise – Hilfen dringend erforderlich
Unternehmen und deren Mitarbeiter im Kreis Warendorf sind von der Corona-Krise massiv belastet, ein erheblicher Teil ist existentiell gefährdet. Die kommunale Gesellschaft für Wirtschjaftsförderung im Kreis Warendorf (gfw) bietet laufend Informationen über Hilfsmaßnahmen an. Geschäftsführerin Petra Michalczak-Hülsmann steht den Unternehmen persönlich für Fragen zu Verfügung. „Umsatz- und Einnahmerückgänge, finanzielle Engpässe und Konsequenzen für die Beschäftigten sind zunächst die größten Lasten und Gefahren“, sagt sie, „hier bieten die Bundes- und die Landesregierung verschiedene Hilfen an und aktualisieren die Programme.“ Kurzarbeit, Verdienstausfall, Liquiditätssicherung und steuerliche Erleichterungen sind nach einer Übersicht der gfw die vordringlichen Themen.
Gerade viele kleine Unternehmen stehen vor ungünstigen Ausgangsbedingungen, weil sie mit schwacher Bonitätsbewertung in die Krise gehen. Die Bundesregierung hat großes Besteck ausgepackt mit Krediten in unbegrenzter Höhe für Unternehmen, die durch die Krise in Liquiditätsengpässe geraten, einer deutlichen Ausweitung des Kurzarbeitergeldes und der Ankündigung von erleichterten, umfangreichen Steuerstundungen. Außerdem soll die Insolvenzantragspflicht mindestens bis zum 30. September ausgesetzt werden, eventuell bis zum 31. März kommenden Jahres. „Alle Hilfen, auch direkter Art, für die Unternehmen sind dringend nötig“, sagt Petra Michalczak-Hülsmann.
Kurzarbeit
Unternehmen können unter gelockerten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragen. Das bedeutet:
- Absenkung des Quorums für Kurzarbeit auf mindestens 10 Prozent der Beschäftigten, die von Arbeitsausfall betroffen sein müssen
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
Zur Anzeige von Kurzarbeit bzw. zur Beantragung von Kurzarbeitergeld nehmen Unternehmen Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit vor Ort auf. Alle tagesaktuell relevanten Informationen gibt die Arbeitsagentur.
Verdienstausfall
Im Falle eines Tätigkeitsverbots wie bei Quarantäne kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig für den Kreis Warendorf der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Bezirksregierung in Münster.
Der für Münster zuständige LWL informiert telefonisch unter 0251 591-8218, 0251 591-8411 und 0251 591-8136.
Liquiditätssicherung
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen Unternehmen öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Telefonische Auskunft gibt es unter 02131 5107-200 und im Internet bei der Bürgschaftsbank NRW.
Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.
Telefonische Auskunft gibt es unter 02131 5107-200 und im Internet bei der KBG
Die Förderberater der NRW.Bank informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Betroffene Unternehmen sollten sich so früh wie möglich melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten ausloten zu können. Das NRW.BANK-Service-Center informiert unter Tel. 0211 91741 4800.
Die KfW als Förderbank des Bundes bietet konditionenoptimierte Kreditprogramme an.
Die Bank informiert unter Tel. 0800 539 9001.
Weitere Informationen auf der KfW-Webseite.
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Ihre Begleitung ist bei der Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten unerlässlich.
Steuerliche Erleichterungen
Zur Steigerung der Liquidität bei Unternehmen werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt.
- Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert: Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
- Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Bei Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.