Durchführung des Sportunterrichtes an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Warendorf

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Nach Ende der Herbstferien ist in den Schulen in der Trägerschaft der Stadt Warendorf im Grundsatz der vollumfängliche Regelbetrieb als Präsenzunterricht angelaufen. Dies gilt auch für den Sportunterricht einschließlich des Schulschwimmens (siehe auch Empfehlungen des NRW-Schulministeriums zur Durchführung des Sportunterrichts im ersten Schulhalbjahr 2020/2021).

Für alle Turn- und Sporthallen ist durch die Stadt Warendorf überprüft worden, dass dort unter Berücksichtigung der jeweiligen Belüftungssituation und der allgemeinen Hygienehinweise Sportunterricht möglich ist. Ebenso ist – unter Beachtung des aktuellen Hygienekonzeptes der Stadtwerke für die Nutzung der Schwimmhalle – Schulschwimmen im Hallenbad möglich.

In einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern des Kreises Warendorf am 16.11.2020 hat das Gesundheitsamt des Kreises die Empfehlung ausgesprochen, Sportunterricht draußen stattfinden zu lassen. Im Nachgang zu der Telefonkonferenz präzisierte das Gesundheitsamt die Empfehlung dahingehend, den Sportunterricht zwar nach draußen zu verlagern (Schulhof, Sportplatz) bzw. alternative Bewegungsangebote anzubieten (spazieren in den Wald, walken, die Stadt zu Fuß zu erkunden), aber nicht grundsätzlich auf Sport zu verzichten, da die Schülerinnen und Schüler dringend Bewegungsangebote benötigten. Aufgrund der Aussagen in der Telefonkonferenz wurden in Teilen des Kreises Warendorf Sporthallen und Schwimmhallen für den Schulsport geschlossen.

Die Stadt Warendorf hat nach einer gemeinsamen Telefonkonferenz mit den Schulleitungen entschieden, dass alle Sport- und Turnhallen und das Hallenbad auch weiterhin für den Schulsport zur Verfügung stehen werden.

Dies gilt bis auf weiteres und ist abhängig von den weiteren Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene sowie von der Infektionsentwicklung vor Ort bzw. der näheren Region. Bei der aktuellen Situation in Warendorf sind sich Stadt Warendorf und Schulleitungen einig, dass Sportunterricht in Sporthallen und Hallenbad weiterhin stattfinden können soll. Bei der Entscheidung spielten neben Infektionsschutz auch Aspekte wie die Notwendigkeit der Bewegung von Kindern und Jugendlichen, Ausbildungsziele bei Schülerinnen und Schülern sowie Referendarinnen und Referendaren sowie die landesweiten Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung NRW eine Rolle.

Gleichzeitig wird von der Stadt Warendorf darum gebeten, die unterstützenden Empfehlungen des Ministeriums zu beachten.

Hier sei insbesondere darauf hingewiesen,

  • Sportunterricht – sofern dies möglich ist – prioritär im Freien durchzuführen,

  • auf dem Weg zur Sporthalle und in den Umkleiden und Gängen der Sporthalle die Mindestabstandsregelung einzuhalten und vor allem eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sowie

  • Mund-Nase-Bedeckung in allen Situationen außerhalb des „eigentlichen Sportunterrichtes“ zu tragen ist (also beim Helfen und Sichern, in Zeitspannen von sporttheoretischen Elementen, Analyse-Situation, Reflexion u.a.).