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Eigentümer und Mieter sind verpflichtet, Laub von Gehwegen zu entfernen

Foto: Haus & Grund Warendorf e.V.

Die ersten Herbststürme haben bereits kräftig Laub von den Bäumen geweht. Haftpflichtversicherer sprechen in diesem Zusammenhang von „Glatteis ohne Frost“, da das Laub auf den Gehwegen eine ähnlich rutschige Gefahr darstellt. Wie im Winter bei der Räum- und Streupflicht gilt auch im Herbst die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Gehwege für Fußgänger sicher begehbar bleiben.

In der Regel – erklärt Oliver Kock, Vorsitzender von Haus & Grund Warendorf e.V. – haben die Gemeinden die Verantwortung für die Reinigung der Gehwege an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.

„Diese Eigentümer vereinbaren bei Vermietung ihrer Immobile häufig mit ihren Mietern, dass diese für die Sauberkeit auf dem Gehweg sorgen sollen“, so Kock weiter. „Rechtlich bleibt jedoch der Vermieter zunächst in der Verantwortung, dass vor seinem Grundstück alles ordnungsgemäß ist.“ Ein Passant, der aufgrund des Laubs stürzt, kann sich also an den Vermieter wenden, welcher dann den Mieter, der für die Reinigung zuständig ist, in Regress nehmen kann. Allerdings muss der Gehweg nicht ständig, also nicht jeden Tag, erneut gefegt werden, wenn wieder Laub gefallen ist.

In der derzeit geltenden Straßenreinigungssatzung der Stadt Warendorf steht unter anderem: „Laub ist unverzüglich zu entfernen, wenn es eine Gefahr für den Verkehr darstellt.“

Aber wie kann man sich gegen Schadensersatzforderungen von verletzten Fußgängern absichern? Die Privathaftpflichtversicherung, so Haus & Grund Warendorf, schützt Eigentümer von selbst genutzten Immobilien. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Mieter sollten ebenfalls über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, falls sie vom Vermieter oder dessen Versicherung in Regress genommen werden, weil sie ihrer vertraglichen Pflicht, den Gehweg sicher zu halten, nicht nachgekommen sind.

Übrigens kann eine Vernachlässigung der Straßenreinigungspflicht auch ein Bußgeld nach sich ziehen, da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann.

Allgemeine Infos über Haus & Grund Warendorf e.V.

siehe: www.hausundgrundwarendorf.de