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CDU-Mitgliederversammlung mit Vertreterwahlen
19. August 2021 @ 19:00
Mitgliederversammlung mit Vertreterwahlen zur Aufstellung des*r Bewerbers*in für die Landtagswahl 2022.
Mitgliederversammlung mit Vertreterwahlen
am Donnerstag, 19.08.20210 – um 19.00 Uhr –
in die Sekundarschule Sassenberg, Haus II Mensa,
Johann-Hinrich-Wichern-Str. 1 in 48336 Sassenberg
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung der Mitglieder und Gäste
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Aussprache und Entlastung des Vorstandes
- Beschluss über die Vorstandszusammensetzung
- Wahl eines/r Wahlleiters/in und Benennung der Stimmzähler
- Neuwahl des Vorstandes
a. des/der Vorsitzenden
b. des/der stellv. Vorsitzenden
c. des/der Schriftführer(s)/in
d. des/der Kassierer(s)/in
e. der Beisitzer
f. des Mitgliederbeauftragen
g. der 11 Delegierten zum Kreisparteitag
bitte wenden
- Regularien
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Wahl eines Versammlungsleiters*in
- Genehmigung der Tagesordnung
- Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung
- Wahl der 11 Vertretern*innen und Ersatzvertretern*innen zur Wahlkreisvertreterversammlung zur Aufstellung des CDU-Bewerbers*in im Wahlkreis 86 (Warendorf I)
- Wahl der 11 Vertreter*innen zur Kreisverbandsvertreterversammlung für die Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter*innen zur Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der Landesliste
Wir empfehlen bei den beiden Wahlgängen jeweils die gleichen Personen zu wählen, da beide Kreisversammlungen nacheinander an einem Tag/Abend stattfinden.
10. Ehrungen
11. Verschiedenes
Es gelten die an dem Termin geltenden, aktuellen Corona-Regeln!
Ich freue mich auf Ihr Kommen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Völler
-Vorsitzender-
Hinweise:
Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. An der Wahl unter TOP 3 können nur am Versammlungstag im Wahlkreis zur Landtagswahl nach Maßgabe des Landeswahlgesetzes (§§ 1, 2 LWahlG) wahlberechtigte Mitglieder unseres CDU-Ortsverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Parteiverband außerhalb des Wahlkreises angehören, aber im Wahlkreis in unserem CDU-Ortsverband wahlberechtigt sind. Und an der Wahl unter TOP 4 können nur am Versammlungstag in Nordrhein-Westfalen zur Landtagswahl wahlberechtigten Mitglieder unseres CDU-Ortsverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Landesverband angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres CDU- Ortsverbands wahlberechtigt sind. Nähere Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der Versammlung.