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Grünkohlessen der CDU-Einen-Müssingen
16. März um 19:00

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der CDU-Einen-Müssingen!
Wir laden herzlich ein zu unserem traditionellen Grünkohlessen
am Donnerstag, 16. März 2023 um 19.00 Uhr
im Westfälischen Hof in Einen.
Vor dem gemütlichen Beisammensein wollen wir kurz eine
Mitgliederversammlung mit Delegierten- und Vertreterwahlen
zur Europawahl 2024 abhalten.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Regularien
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
b) Wahl eines Versammlungsleiters
c) Genehmigung der Tagesordnung
d) Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung
3. Wahl der 7 Delegierten und Ersatzdelegierten zum Kreisparteitag
4 Wahl von 7 Vertretern und Ersatzvertretern zur Kreisverbands-Vertreterversammlung für die Wahl der Vertreter/Ersatzvertreter des CDU-Kreisverbands zur Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der CDU-Landesliste für die Europawahl 2024
Um an der Versammlung teilzunehmen ist keine Anmeldung erforderlich – wir bitten aber die Teilnehmer, die Grünkohl essen möchten, um eine Anmeldung unter Tel.: 02584-8135 oder per Mail unter schulze-westhoff@t-online.de
Im Laufe des Abends möchten wir als Ortsunion auch über die aktuellen kommunalpolitischen Themen aus der Stadt und dem Kreis berichten.
Viele Grüße
Stephan Schulze Westhoff
Vorsitzender OU Einen-Müssingen
Hinweise:
1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, damit Sie sich im Bedarfsfall ausweisen können und
die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.
3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und divers geschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.
4. An der Wahl unter TOP 4 können nur am Versammlungstag in Nordrhein-Westfalen zur Europawahl nach Maßgabe des Europawahlgesetzes (§§ 6, 6a EuWG) wahlberechtigte Mitglieder unseres CDU-Ortsverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Landesverband angehören, aber im Gebiet unseres CDU-Ortsverbands wahlberechtigt sind. Nähere Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der Versammlung