Everswinkel legt ausgeglichenen Haushalt vor

Die Gemeinde Everswinkel kann mit der praktischen Umsetzung der im Haushaltsplan beschlossenen Maßnahmen beginnen, da der Kreis Warendorf den Haushalt der Gemeinde Everswinkel geprüft und als zulässig beurteilt hat. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2026 kann erfolgen. Das bedeutet, dass nun etwa notwendige Investitionen getätigt werden können. Allerdings ist die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen generell äußerst angespannt.

Auch die Gemeinde Everswinkel ist aufgrund zusätzlicher Aufgaben und steigender Ausgaben sowie sinkender Gewerbesteuereinahmen zu Sparanstrengungen gezwungen. Zwar kann für 2026 erneut ein fiktiv ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Doch dazu muss das geplante negative Jahresergebnis in Höhe von 1,9 Mio. Euro erneut mit angesparten Mitteln aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage wird sich dann auf noch gut 3,2 Mio. Euro reduzieren. Da auch in der mittelfristigen Finanzplanung negative Jahresergebnisse eingeplant sind, werden die Fehlbeträge voraussichtlich ab 2027 nicht mehr vollständig durch Rücklagen gedeckt werden können.

„Das zeigt, wie sehr auch wirtschaftlich starke Gemeinden wie Everswinkel unter einer massiven strukturellen Unterfinanzierung leiden, die ihre Handlungsfähigkeit zunehmend einschränkt“, stellt Landrat Dr. Olaf Gericke bei der Übergabe der Haushaltverfügung an Bürgermeister Sebastian Seidel fest. „Insbesondere die kontinuierlich steigenden Sozialleistungen, die in Berlin und Düsseldorf beschlossen worden sind, belasten die kommunalen Haushalte erheblich. Wir brauchen dringend eine dauerhafte, den Aufgaben angemessene Finanzierung der Kommunen durch Bund und Ländern. Sparanstrengungen der Kommunen alleine können in dieser Situation nicht ausreichen, um die Haushalte zu sanieren“, so Dr. Gericke weiter.

Bürgermeister Sebastian Seidel: „„Damit Daseinsfür- und -vorsorge in den Kommunen gelingen kann, müssen Bund und Land für eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Familie sorgen. Es kommen immer weitere Aufgaben auf uns zu – die notwendigen Finanzmittel fehlen uns jedoch. Dabei muss allen Akteuren klar sein: Wir dürfen unsere Kommunen nicht kaputt sparen!“

Der Kreisdirektor und Kämmerer Dr. Stefan Funke begrüßt die vorsichtige Finanzplanung der Gemeinde, die nicht mit zu optimistischen Annahmen zur Ertragssituation arbeitet. In den nicht unerheblichen Kreditaufnahmen, die u. a. für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Alverskirchen erforderlich sind, sieht der Kreisdirektor jedoch eine Belastung für die zukünftigen Haushalte der Gemeinde Everswinkel. Sie werden bis 2029 auf etwa 9 Mio. Euro ansteigen. Gegen die erforderliche Kreditaufnahme bestehen aber keinerlei rechtliche Bedenken.

„Damit Kommunen in Zukunft wieder mehr gestalten und in die Zukunft investieren können, brauchen sie eine dauerhafte und dynamische Entlastung bei den Sozialausgaben sowie einen höheren Anteil an Steuereinnahmen, den ihnen von Bund und Land übertragenen kommunalen Aufgaben gerecht wird“, argumentiert Dr. Stefan Funke.

Landrat Dr. Olaf Gericke (r.) und Kreisdirektor Dr. Stefan Funke (l.) übergaben Bürgermeister Sebastian Seidel die Haushaltsverfügung für die Gemeinde Everswinkel.

Foto: Kreis Warendorf