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Feldvogelinseln schützen Kiebitz und Co.  

Noch vor einigen Jahrzehnten prägten ausgedehnte Moore, Heideflächen und Feuchtwiesen die Landschaft des Münsterlandes. Entlang der Ems erstreckten sich artenreiche Auen mit Wiesen, Weiden und kleinen Stillgewässern. Zeitzeugen berichten von üppigen Beständen heute selten gewordener Pflanzenarten. Auch bodenbrütende Feldvögel wie der Kiebitz gehörten zum alltäglichen Landschaftsbild. Jedes Frühjahr machte er mit seinem auffälligen Ruf und akrobatischen Flugmanövern auf seine Wiederkehr aufmerksam. Heute sind die Flächen, auf denen sich seine beeindruckenden Flugmanöver bestaunen lassen, jedoch rar geworden.

„Dank engagierter Landwirtinnen und Landwirte, tatkräftigem Naturschutz und der Unterstützung vieler Ehrenamtlicher konnten aber einige Kiebitz-Populationen im Münsterland erhalten bleiben“, berichtet Sarah Klein-Hitpaß von der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Warendorf. Eine wirkungsvolle Schutzmaßnahme dazu seien Feldvogelinseln, die auf Ackerflächen eingerichtet werden.

Diese etwa 0,5 bis 1,0 ha großen Teilflächen dienen dem Schutz von Feldvögeln. Die Bearbeitung der Flächen ruht so lange, bis die Jungvögel ausgewachsen sind. Auch auf eine Düngung sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird verzichtet. Voraussetzung ist das Vorkommen von mindestens drei Feldvogelbrutpaaren.

„Die Laufzeit umfasst den Zeitraum zwischen April und Mitte August“, so Klein-Hitpaß weiter. Feldvogelinseln, Ackerbrachen und Ackerrandstreifen werden vom Land NRW gefördert. Diese Förderung ermöglicht es Landwirtinnen und Landwirten, Flächen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Natur- und Ökosystemschutz bereitzustellen. Ein wichtiger Beitrag zum Kiebitzschutz, während gleichzeitig Bodenqualität, Artenvielfalt und das Image der Landwirtschaft profitieren.

Auch ehrenamtliches Engagement kann einen wertvollen Beitrag leisten. Freiwillige können in Abstimmung mit den Landwirtinnen und Landwirten Kiebitz-Nester erfassen und markieren, um sie während der Bewirtschaftung der Flächen vor unbeabsichtigter Zerstörung zu schützen. Auch die Meldung von Kiebitz-Sichtungen trägt dazu bei, Brutgebiete zu identifizieren und gezielt Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die Vorhaben zum Kiebitzschutz werden von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf in Zusammenarbeit mit der NABU-Naturschutzstation Münsterland koordiniert. Landwirtinnen und Landwirte, die an einer Förderung interessiert sind, sowie Personen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, erhalten weitere Informationen unter:

Untere Naturschutzbehörde
Sarah Klein-Hitpaß
Tel. 02581 53-6144
sarah.klein-hitpass@kreis-warendorf.de
www.kreis-warendorf.de (Suchbegriff Feldvogelinsel)

NABU-Naturschutzstation Münsterland
Aline Förster
02501-9719433
015776491303
kiebitz@nabu-station.de
www.nabu-station.de/kiebitz


Kiebitze können ihre Jungen in den Feldvogelinseln aufziehen. – Foto: T. Laumeier