Frist zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für die Europawahl

Beelen. Das Wahlamt der Gemeinde Beelen weist auf folgendes hin: Die Frist zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für die Europawahl endet am Freitag, dem 07. Juni 2024 um 18.00 Uhr. Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die Unterlagen beantragt haben, um über die künftige Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes mitentscheiden zu können. Wer seinen Wahlbrief auf den Postweg gibt, sollte ihn bis spätestens Donnerstag abschicken. Wer diesen Termin nicht einhält, trägt das Risiko, dass der Brief das Wahlamt nicht mehr rechtzeitig erreicht. Am Samstag und Sonntag empfiehlt sich deshalb der direkte Einwurf in den Briefkasten am Rathaus. Er wird am Wahltag letztmalig um 18.00 Uhr geleert. Das Wahlamt ist am Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Sonntag ab 7.30 Uhr ganztätig besetzt. Zu erreichen ist es unter den Rufnummern: 02586/887-18 oder 02586/887-33.

Da sich in der Grundschule drei Wahlräume befinden, sollten alle Wähler/innen darauf achten, dass auch der „richtige“ Wahlraum innerhalb des Gebäudes aufgesucht wird. 

Alle Wahllokale sind auch für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich. 

Die Wahlergebnisse der Gemeinde Beelen können am Wahlabend auf der Homepage der Gemeinde unter www.beelen.de abgerufen werden. Diese werden entsprechend der Übermittlung aus den einzelnen Wahlbezirken regelmäßig aktualisiert. Der Kreis Warendorf bietet ebenfalls über seine Internetseite  www.kreis-warendorf.de eine Präsentation der Ergebnisse an. Hierüber werden dann auch die Gesamtergebnisse für den Kreis bekanntgegeben.