Für Gartenbesitzer: Schonzeit für Gehölze beginnt ab 01. März

Für die Hecken beginnt am 1. März die alljährliche Schonzeit. „Bäume, Gebüsche, Hecken und ähnliche Gehölze dürfen damit nicht mehr gerodet, abgeschnitten oder sonst wie zerstört werden“, erläutert Oliver Kock, Vorsitzender von Haus & Grund Warendorf.

„Die Schonzeit dient dem Naturschutz: Für Vögel und Insekten sind die Gewächse Nistplatz, Schlafstätte und Nahrungsquelle. Sie dienen den Tieren außerdem als Versteck vor Fressfeinden. Aus diesem Grund müssen die Gehölze bis zum Herbst intakt bleiben. Die Schonzeit gilt bis zum 30. September. So lange sind lediglich sogenannte Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Das bedeutet: Austreibende Zweige dürfen beschnitten werden“; macht Kock deutlich.

Außerdem sei der Griff zur Heckenschere erlaubt, wenn Zweige, Äste oder Blätter im Laufe des Sommers in den Bereich von Fahrbahnen oder Gehwegen hineinwuchern. Die Schonzeit entbinde Eigentümer also nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht.

„Eigentümer sollten sich unbedingt an die Schonzeit halten“, mahnt Kock. Der Jurist erklärt: „Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.“

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Fotos: Haus & Grund Warendorf e.V.