
Beelen. Am 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen statt. Auf Grund des relativ kurzen Zeitraums zur Abwicklung des Briefwahlgeschäftes, weist die Gemeinde Beelen auf folgende Besonderheiten hin:
Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen 2025 wurde mit Stichtag 03.08.2025 erstellt. Eingetragen werden automatisch alle Personen, die am Stichtag Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen, spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Beelen haben.
Der Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen werden durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Die Zustellung erfolgt ab dem 20./21. August 2025.
Für die Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme am Wahlsonntag nicht direkt im Wahllokal abgeben möchten oder können, besteht die Möglichkeit beim Wahlamt der Gemeinde Beelen Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierfür ist es erforderlich, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem ausreichend frankierten und verschlossenen Briefumschlag an das Wahlamt der Gemeinde Beelen zu senden. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann aber auch direkt bei der Gemeinde Beelen abgegeben oder in den Postkasten am Rathaus eingeworfen werden. Des Weiteren können Briefwahlunterlagen auch per Online-Formular beantragt werden. Hierfür ist der Wahlscheinantrag auf der Internetseite der Gemeinde vollständig auszufüllen. Der Wahlscheinantrag ist zu finden unter https://www.beelen.de/verwaltung-politik/wahlen/kommunalwahl-2025 .
Das Wahlamt weist zusätzlich auch darauf hin, dass das Statistische Landesamt (IT NRW) die Wahlbezirke 8 und 9 als statistische Wahlbezirke hinsichtlich der Kreistagswahl ausgewählt hat. Das bedeutet, dass alle Wählerinnen und Wähler in diesen Wahlbezirken einen mit einem Buchstaben versehenen Wahlbenachrichtigungsbrief und auch Stimmzettel erhalten. Hierdurch erforscht das Statistische Landesamt nach Durchführung der Wahl anonym das Abstimmungsverhalten der Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht. Die Kandidaten auf dem Stimmzettel für die Kreistagswahl sind in allen Wahlbezirken identisch.
Für den Fall, dass Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen auch direkt im Wahlamt der Gemeinde abholen möchten, weist die Gemeinde Beelen darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nur an andere Personen ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die Wahlunterlagen dürfen maximal für 4 Personen abgeholt werden. Die Vollmacht kann ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden.
Auf Grund der nur sehr kurzen Zeitspanne zwischen Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und dem Wahltermin, weist die Gemeinde Beelen darauf hin, dass bereits ab dem 13.08.2025 Briefwahlunterlagen auch ohne eine Wahlbenachrichtigung beantragt werden können. Hierdurch erhofft sich die Gemeinde eine Entzerrung des Briefwahlgeschäfts. Die Briefwahlunterlagen können direkt im Rathaus, Briefwahlbüro, beantragt werden. Hierfür ist es unbedingt erforderlich, dass Wahlberechtigte einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis vorlegen. Vor Ort wird dann ein formloser Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen aufgenommen. Selbstverständlich können Wählerinnen und Wähler dann auch ihre Stimme direkt im Rathaus abgeben. Eine Online Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ebenfalls ab dem 13.08.2025 möglich.
Das Briefwahlbüro ist wie gewohnt in Raum 24 (1. OG) eingerichtet. Es ist auch für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte zu erreichen.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 14.09.2025, 16.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Beelen eingegangen sein, damit die Stimmabgabe noch berücksichtigt werden kann. Für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt der Gemeinde Beelen sind die Wahlberechtigten selber verantwortlich.
Für Fragen steht das Wahlamt zu den Öffnungszeiten sowohl persönlich als auch telefonisch zur Verfügung. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Herr Rieping 02586/88718, Frau Knappheide 02586/88733, Frau Kremkus 02586/88714. Per E-Mail ist das Wahlamt unter wahlamt@beelen.de zu erreichen.